Erschließungsbeitrag

    Erschließungsbeitrag

    Hinweise für Lüdinghausen

    Beschreibung

    Hinweise für Lüdinghausen

    Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff. Baugesetzbuch (kurz: BauGB):

    Diese Beiträge werden für die erstmalige Herstellung von Straßen, Wegen, Parkplätzen, Grünananlagen oder auch Lärmschutzwällen (die sog. "Erschließungsanlagen") erhoben. Damit gedeckt werden sollen die Kosten für den Erwerb und die Freilegung der Flächen, Herstellung der Erschließungsanlage einschließlich der Anlagen zu ihrer Entwässerung und Beleuchtung. Die beitragsfähigen Gesamtkosten für die Herstellung werden zu 90% von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke getragen und zu 10% von der Stadt.

    Die Höhe des Erschließungsbeitrages für das einzelne Grundstück richtet sich nach der Größe, d. h. der Fläche und der baulichen Nutzbarkeit des Grundstückes. Die bauliche Nutzbarkeit des Grundstücks wird gemessen an der Zahl der Vollgeschosse, mit denen das Grundstück maximal bebaut werden darf.

     

    Straßenbaubeiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz NRW (kurz: KAG NRW):

    Diese Beiträge wurden bei einer nachmaligen Herstellung, Verbesserung oder Erweiterung einer vorhandenen Straße erhoben. Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat allerdings in seiner Sitzung am 28.02.2024 eine Änderung des § 8 KAG NRW beschlossen, derzufolge solche Beiträge für die dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze nicht mehr erhoben werden dürfen. Diese Gesetzesänderung ist rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft getreten und gilt dementsprechend für alle Straßenbaumaßnahmen, die ab dem 01.01.2024 beschlossen werden. Statt der Anliegerbeiträge sollen die Kommunen nun eine anteilige Erstattung der Baukosten seitens des Landes NRW erhalten.

     

    Rechtsgrundlagen:

    Die Beiträge werden aufgrund der oben genannten Gesetze in Verbindung mit örtlichen Satzungen erhoben. Die Satzungen können über folgende Links aufgerufen werden:

    Erschließungsbeitragssatzung 

    Straßenbaubeitragssatzung - Innenbereich

    Aufhebung Straßenbaubeitragssatzung - Außenbereich

    Wegekonzept für den Außenbereich (Plan)


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    Ansprechpartner

    Erschließung

    Adresse

    Hausanschrift

    Borg 2

    59348 Lüdinghausen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 3: Stadtentwicklung

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    Hausanschrift

    Borg 2

    59348 Lüdinghausen

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lüdinghausen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de