Erschließungsbeitrag

    Erschließungsbeiträge

    Hinweise für Südlohn

    Beschreibung

    Hinweise für Südlohn

    Erschließungsbeiträge entstehen, wenn z. B. öffentliche Straßen, Wege, Plätze, Parkflächen und Grünanlagen erstmalig ausgebaut werden. Durch die Erschließung werden die Nutzungsmöglichkeiten der anliegenden Grundstücke erhöht.

    Zu unterscheiden sind die Erschließungsbeiträge von den Straßenbaubeiträgen, die immer dann anfallen, wenn eine bereits vorhandene Straße ausgebaut oder verbessert wird. Bei begründeten Zahlungsschwierigkeiten besteht die Möglichkeit, eine Stundung oder Ratenzahlung zu vereinbaren. Die monatlichen Raten können Sie dann auch bequem abbuchen lassen.

    Die Gemeinde trägt grundsätzlich 10 Prozent des Aufwandes für die Erschließungsanlage, 90 Prozent werden auf die erschlossenen Grundstücke verteilt und von deren Eigentümern getragen. Der Anteil des einzelnen Grundstückseigentümers richtet sich nach der Art und dem Maß der möglichen Grundstücksnutzung und der Grundstücksfläche.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    20-1 Finanzen und Liegenschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Winterswyker Straße 1

    46354 Südlohn

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Südlohn

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de