Erschließungsbeiträge
Hinweise für Südlohn
Beschreibung
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Erschließungsbeiträge entstehen, wenn z. B. öffentliche Straßen, Wege, Plätze, Parkflächen und Grünanlagen erstmalig ausgebaut werden. Durch die Erschließung werden die Nutzungsmöglichkeiten der anliegenden Grundstücke erhöht.
Zu unterscheiden sind die Erschließungsbeiträge von den Straßenbaubeiträgen, die immer dann anfallen, wenn eine bereits vorhandene Straße ausgebaut oder verbessert wird. Bei begründeten Zahlungsschwierigkeiten besteht die Möglichkeit, eine Stundung oder Ratenzahlung zu vereinbaren. Die monatlichen Raten können Sie dann auch bequem abbuchen lassen.
Die Gemeinde trägt grundsätzlich 10 Prozent des Aufwandes für die Erschließungsanlage, 90 Prozent werden auf die erschlossenen Grundstücke verteilt und von deren Eigentümern getragen. Der Anteil des einzelnen Grundstückseigentümers richtet sich nach der Art und dem Maß der möglichen Grundstücksnutzung und der Grundstücksfläche.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen