Erschließungsbeitrag

    Erschließungsbeitrag

    Hinweise für Düren

    Beschreibung

    Hinweise für Düren

    Erschließungsbeiträge werden nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen erhoben.

    Der zu zahlende Erschließungsbeitrag richtet sich nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand mit Ausnahme für Teile der Entwässerungseinrichtungen, bei denen der beitragsfähige Erschließungsaufwand nach einem Einheitssatz nach den Bestimmungen der Satzung ermittelt wird.

    Die Stadt trägt 10 % des beitragsfähigen Erschließungsaufwands, die übrigen 90 % werden auf die durch die Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke (Abrechnungsgebiet) auf der Grundlage eines modifizierten Flächenmaßstabs, der Art und Maß der Nutzung der Grundstücke berücksichtigt, verteilt.

    Die Stadt kann für Grundstücke, für die eine Beitragspflicht noch nicht oder nicht in vollem Umfang entstanden ist, Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erheben.

    Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümerin oder Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte oder Erbbauberechtigter des Grundstückes ist. Mehrere Beitragspflichtige eines Grundstückes haften gesamtschuldnerisch. Der Beitrag ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück bzw. dem Erbbaurecht.

    Die Erschließungsbeiträge sind zu unterscheiden von den Straßenbaubeiträgen, die zum Ausbau oder der Verbesserung bereits vorhandener Straßen erhoben werden.

     

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    Ansprechpartner

    Amt für Tiefbau und Grünflächen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserplatz 2 - 4

    52349 Düren

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02421 25-2651

    E-Mail: tiefbauamt@dueren.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Tiefbau und Grünflächen

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    52349 Düren

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    Version

    Technisch geändert am 08.12.2022

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    Formulare

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

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