Erschließungsbeitrag

    Erschließungsbeitrag

    Hinweise für Korschenbroich

    Beschreibung

    Hinweise für Korschenbroich


    Der Erschließungsbeitrag ist eine vom/von der Grundstückseigentümer/-in zu entrichtende Kommunalabgabe, mit der die Kommune die Erschließung eines Grundstücks, insbesondere eines Baugrundstückes, finanziert. Aus der Sicht des/der Eigentümers/-in oder Käufers/-in haben die Erschließungskosten einen erheblichen Anteil an den Grundstückskosten.

    Der/die Notar/-in sollte in der notariellen Verhandlung auf die Bedeutung der Erschließungskosten hinweisen. Obwohl eine Straße nach allem Augenschein fertig gestellt ist, werden von den Gemeinden teilweise noch Jahrzehnte später Erschließungskosten geltend gemacht. Dies resultiert in vielen Fällen daraus, dass die Beitragspflicht erst mit der Verlegung der "letzten Gehwegplatte" entstehen kann, die Straße aus der Sicht des/der Bürgers/-in aber schon lange fertig gestellt erschien.

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    Technisch geändert am 08.06.2022

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

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