Fahrlehrererlaubnis
Hinweise für Engelskirchen
Beschreibung
Hinweise für Engelskirchen
Erstausstellung Führerschein
Das Bürgerbüro nimmt Anträge auf Erteilung einer Fahrerlaubnis entgegen und leitet diese an das Straßenverkehrsamt weiter. Die Unterlagen müssen persönlich vom Antragsteller eingereicht werden.
Benötigte Unterlagen:
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
- Bescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
- Fotokopie Personalausweis bzw. bei ausländischen Staatsangehörigen Passkopie
- Sehtestbescheinigung
Kosten:
Die Gebühr beträgt 5,10 €.
Umtausch in Kartenführerschein
Der Umtausch eines alten Führerscheins in einen Kartenführerschein kann im Bürgerbüro beantragt werden. Der alte Führerschein ist zusammen mit einem aktuellen biometrischen Lichtbild vorzulegen.
Der Antrag wird an das Straßenverkehrsamt weitergeleitet.
Benötigte Unterlagen:
- Alter Führerschein
- Ausweispapiere
- Ein biometrisches Lichtbild
Falls der Führerschein, den Sie umtauschen möchten, nicht in Gummersbach ausgestellt wurde, sind dem Oberbergischen Kreis Ihre Fahrerlaubnisdaten nicht bekannt. Sie sollten daher möglichst vor Antragstellung eine Karteikartenabschrift von der Ausstellungsbehörde an den Oberbergischen Kreis schicken lassen.
Kosten:
Die Gebühren für den Führerscheinumtausch betragen 29,60 €.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Engelskirchen
Formulare
Hinweise für Engelskirchen
Voraussetzungen
Hinweise für Engelskirchen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Engelskirchen
Verfahrensablauf
Hinweise für Engelskirchen
Fristen
Hinweise für Engelskirchen
Fristen für den Führerscheinumtausch:
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind
Geburtsjahr des Inhabers
Frist bis zum Umtausch
vor 1953
19.01.2033
1953-1958
19.01.2022
1959-1964
19.01.2023
1965-1970
19.01.2024
1971 oder später
19.01.2025
Führerscheine, die ab 01. Januar 1999 (bis 18. Januar 2013) ausgestellt worden sind
Ausstellungsdatum
Frist bis zum Umtausch
1999-2001
19.01.2026
2002-2004
19.01.2027
2005-2007
19.01.2028
2008
19.01.2029
2009
19.01.2030
2010
19.01.2031
2011
19.01.2032
2012-18.01.2013
19.01.2033
Kontakt:
Straßenverkehrsamt
02261/88-3615, 88-364, 88-3652
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Engelskirchen
Kosten
Hinweise für Engelskirchen
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Engelskirchen
Weitere Informationen
Hinweise für Engelskirchen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen