Fahrlehrererlaubnis

    Fahrlehrererlaubnis

    Hinweise für Engelskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Engelskirchen

    Erstausstellung Führerschein

    Das Bürgerbüro nimmt Anträge auf Erteilung einer Fahrerlaubnis entgegen und leitet diese an das Straßenverkehrsamt weiter. Die Unterlagen müssen persönlich vom Antragsteller eingereicht werden.

    Benötigte Unterlagen:

    • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
    • Bescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
    • Fotokopie Personalausweis bzw. bei ausländischen Staatsangehörigen Passkopie
    • Sehtestbescheinigung

    Kosten:

    Die Gebühr beträgt 5,10 €.

     

    Umtausch in Kartenführerschein

    Der Umtausch eines alten Führerscheins in einen Kartenführerschein kann im Bürgerbüro beantragt werden. Der alte Führerschein ist zusammen mit einem aktuellen biometrischen Lichtbild vorzulegen.

    Der Antrag wird an das Straßenverkehrsamt weitergeleitet.

    Benötigte Unterlagen:

    • Alter Führerschein
    • Ausweispapiere
    • Ein biometrisches Lichtbild

    Falls der Führerschein, den Sie umtauschen möchten, nicht in Gummersbach ausgestellt wurde, sind dem Oberbergischen Kreis Ihre Fahrerlaubnisdaten nicht bekannt. Sie sollten daher möglichst vor Antragstellung eine Karteikartenabschrift von der Ausstellungsbehörde an den Oberbergischen Kreis schicken lassen.

    Kosten:

    Die Gebühren für den Führerscheinumtausch betragen 29,60 €.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 1.1 - Bürgerbüro / Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Engels-Platz 4

    51766 Engelskirchen

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Engelskirchen

    Formulare

    Hinweise für Engelskirchen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Engelskirchen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Engelskirchen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Engelskirchen

    Fristen

    Hinweise für Engelskirchen

    Fristen für den Führerscheinumtausch:

    Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind

    Geburtsjahr des Inhabers

    Frist bis zum Umtausch

    vor 1953

    19.01.2033

    1953-1958

    19.01.2022

    1959-1964

    19.01.2023

    1965-1970

    19.01.2024

    1971 oder später

    19.01.2025

    Führerscheine, die ab 01. Januar 1999 (bis 18. Januar 2013) ausgestellt worden sind

    Ausstellungsdatum

    Frist bis zum Umtausch

    1999-2001

    19.01.2026

    2002-2004

    19.01.2027

    2005-2007

    19.01.2028

    2008

    19.01.2029

    2009

    19.01.2030

    2010

    19.01.2031

    2011

    19.01.2032

    2012-18.01.2013

    19.01.2033

    Kontakt:

    Straßenverkehrsamt
    02261/88-3615, 88-364, 88-3652

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Engelskirchen

    Kosten

    Hinweise für Engelskirchen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Engelskirchen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Engelskirchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de