Fahrlehrererlaubnis

    Fahrlehrererlaubnis

    Hinweise für Oberhausen

    Beschreibung

    Hinweise für Oberhausen

    Wer gewerbsmäßig Fahrschüler ausbilden möchte, benötigt eine Fahrlehrerlaubnis. Anträge auf Erteilung einer solchen werden hier entgegen genommen und bearbeitet. Die Voraussetzungen zur Erlangung einer Fahrlehrerlaubnis, Art und Umfang der Ausbildung sind im Fahrlehrergesetz (FahrlG) in der seit dem 01.01.2018 gültigen Fassung geregelt.

    Eine Fahrlehrerlaubnis wird erteilt, wenn der Bewerber das 21. Lebensjahr vollendet hat und geistig und körperlich geeignet ist sowie auch fachlich und pädagogisch geeignet ist. Darüber hinaus dürfen gegen den Bewerber keine Tatsachen vorliegen, die ihn für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen.

    Der Bewerber muss ferner mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung besitzen und im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse sein, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll. Es muss seit mindestens drei Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B und, sofern die Fahrlehrerlaubnis zusätzlich für die Klasse A, CE oder DE erteilt werden soll, jeweils auch zwei Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D nachgewiesen werden.

      Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Förderturm 28

    46049 Oberhausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0208 825-9003

    Fax: 0208 825-9132

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oberhausen

    • formloser Antrag
    • Lebenslauf
    • beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde
    • Kopie des Ausweises und gegebenenfalls einer Meldenescheinigung
    • ärztliches Zeugnis über die Eignung zum Fahrlehrer
    • Abschlusszeugnis der letzten Schule
    • gegebenenfalls Gesellenbrief
    • Nachweis über Fahrerfahrung
    • polizeiliches Führungszeugnis (kann bei Antragstellung mit beantragt werden)
    • Bescheinigung einer Fahrlehrer-Fachschule über die Lehrgangsteilnahme
    • Bescheinigung einer Ausbildungsfahrschule

    Formulare

    Hinweise für Oberhausen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Oberhausen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oberhausen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oberhausen

    Fristen

    Hinweise für Oberhausen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Oberhausen

    Kosten

    Hinweise für Oberhausen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oberhausen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oberhausen

    Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Oberhausen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de