Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einstweilige Einstellung
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Hinweise für Geseke
Beschreibung
Hinweise für Geseke
Mahn- und Vollstreckungsverfahren für öffentlich-rechtliche Forderungen der Stadt Geseke fallen in den Zuständigkeitsbereich der Stadtkasse Geseke. Gelegentlich wird die Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde auch tätig im Rahmen der Amtshilfe, um Forderungen anderer Behörden einzuziehen.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen