Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einstweilige Einstellung
Hinweise für Rees
Beschreibung
Hinweise für Rees
Die Stadtkasse nimmt neben dem Zahlungsverkehr auch die Aufgaben als Vollstreckungsbehörde wahr. Sofern fällige Zahlungen nicht geleistet werden, wird die Forderung zunächst angemahnt. Bleibt auch die Mahnung unbeachtet, leitet die Stadtkasse Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ein, wordurch zusätzliche Kosten entstehen. Die Stadtkasse darf dabei auf gesetzlicher Grundlage die Forderungen wie ein Gerichtsvollzieher unmittelbar und selbst eintreiben.
Die Stadtkasse ist auch befugt, für andere Behörden Forderungen einzutreiben. In einem solchen Fall spricht man von einem Vollstreckungsersuchen.
Bei Fragen zum Zahlungsrückstand, zur Mahnung oder zur Zwangsvollstreckung wenden Sie sich bitte an die angezeigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtkasse.
Lastschrifteinzugsverfahren
Sie möchten, dass Ihre Forderungen automatisch von Ihrem Konto eingezogen werden? Dann entscheiden Sie sich für das Lastschrifteinzugsverfahren, das Ihnen viele Vorteile bringt:
- Kein Ausfüllen von Überweisungsträgern mehr
- Keine Vormerkung von Zahlungsterminen
- Keine anfallenden Mahnungen
Den Mandatsvordruck erhalten Sie unten zum Download oder bei der Stadtkasse Rees zum Abholen. Wir schicken Ihnen aber auch gerne einen Vordruck per Post nach Hause - ein kurzer Anruf oder eine Nachricht per E-Mail an einen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtkasse genügt.
Bitte füllen Sie das Lastschriftmandat vollständig aus und lassen Sie es uns bitte handschriftlich unterschrieben zukommen. Die Löschung des Mandats ist jederzeit durch eine kurze schriftliche Mitteilung an uns möglich.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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