Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einstweilige Einstellung

    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einstweilige Einstellung

    Hinweise für Rees

    Beschreibung

    Hinweise für Rees

    Spezielle Hinweise für - Stadt Rees

    Die Stadtkasse nimmt neben dem Zahlungsverkehr auch die Aufgaben als Vollstreckungsbehörde wahr. Sofern fällige Zahlungen nicht geleistet werden, wird die Forderung zunächst angemahnt. Bleibt auch die Mahnung unbeachtet, leitet die Stadtkasse Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ein, wordurch zusätzliche Kosten entstehen. Die Stadtkasse darf dabei auf gesetzlicher Grundlage die Forderungen wie ein Gerichtsvollzieher unmittelbar und selbst eintreiben.

    Die Stadtkasse ist auch befugt, für andere Behörden Forderungen einzutreiben. In einem solchen Fall spricht man von einem Vollstreckungsersuchen.

    Bei Fragen zum Zahlungsrückstand, zur Mahnung oder zur Zwangsvollstreckung wenden Sie sich bitte an die angezeigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtkasse.


    Lastschrifteinzugsverfahren

    Sie möchten, dass Ihre Forderungen automatisch von Ihrem Konto eingezogen werden? Dann entscheiden Sie sich für das Lastschrifteinzugsverfahren, das Ihnen viele Vorteile bringt:

    • Kein Ausfüllen von Überweisungsträgern mehr
    • Keine Vormerkung von Zahlungsterminen
    • Keine anfallenden Mahnungen

    Den Mandatsvordruck erhalten Sie unten zum Download oder bei der Stadtkasse Rees zum Abholen. Wir schicken Ihnen aber auch gerne einen Vordruck per Post nach Hause - ein kurzer Anruf oder eine Nachricht per E-Mail an einen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtkasse genügt.

    Bitte füllen Sie das Lastschriftmandat vollständig aus und lassen Sie es uns bitte handschriftlich unterschrieben zukommen. Die Löschung des Mandats ist jederzeit durch eine kurze schriftliche Mitteilung an uns möglich.

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung 20-2 - Stadtkasse

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    46459 Rees

    Version

    Technisch geändert am 15.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rees

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Rees

    Spezielle Hinweise für - Stadt ReesAuf der folgenden Seite finden Sie weitere Informationen zum Thema "Zahlungsverkehr".

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de