Schwarzarbeit Entschädigung
Hinweise für Soest
Beschreibung
Hinweise für Soest
Nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) leistet Schwarzarbeit, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei
- als Ausführender seine Melde-, Beitrags- und Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt,
- seine ihm obliegenden steuerrechtlichen Pflichten nicht erfüllt,
- als Empfänger einer Leistung seinen Mitteilungspflichten gegenüber dem Leistungsträger nicht nachkommt,
- seine Anzeigepflicht nach der Gewerbeordnung nicht genügt oder die erforderliche Karte als Reisegewerbetreibender nicht besitzt,
- ein handwerkliches Gewerbe betreibt, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein (unerlaubte Handwerksausübung).
Wer ist wofür zuständig?
- Die unter Punkt 1 bis 3 genannten Verstöße verfolgen und ahnden die Zollverwaltungen und die jeweiligen Leistungsträger, die unter 4 und 5 genannten Verstöße die Kreisverwaltung.
- Fragen zu handwerksrechtlichen Angelegenheiten beantworten die Handwerkskammer Dortmund und die Kreishandwerkerschaft Hellweg.
- Private Bauherren, die Bauarbeiten mit Familienangehörigen oder Bekannten, Nachbarn und Kollegen ausführen, müssen diese Bauhelfer bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft anmelden und versichern.
Wie ist der Ablauf, wenn ein Verdacht besteht?
Um Ermittlungen einleiten zu können, ist ein begründeter Anfangsverdacht nötig. Es sind daher so viele Angaben so konkret wie möglich zu machen. Von besonders hoher Beweiskraft sind stichhaltige Dokumente wie Angebote, Aufträge, Rechnungen, Quittungen oder Ähnliches, die dem Antrag mit beigefügt werden können. Die reine Vermutung eines Verstoßes reicht nicht aus, um ein Verfahren einzuleiten! Eine Meldung ist mit Hilfe des Formblatts "Meldung Schwarzarbeit" oder persönlich beim Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten möglich.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
- Handwerksordnung
- Ordnungswidrigkeitengesetz
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen