Bezirksschornsteinfeger werden
Sie möchten eine Bevollmächtigung zur/ zum Bezirksschornsteinfegerin/ Bezirksschornsteinfeger erhalten? Dafür müssen Sie von der zuständigen Behörde bestellt werden. Näheres erfahren Sie hier.
Beschreibung
Hinweise für Schalksmühle
Wenn Bürgern auffällt, dass bei Verbrennungen in Öfen auffällige Emissionen auftreten (Gerüche, Qualmbildung etc), gehen die Hinweise üblicher Weise beim Ordnungsamt ein.
In diesem Falle wird von hier der Bezirksschornsteinfeger mit der Kontrolle beauftragt.
Sollte ein ordnungsrechtlicher Verstoß vorliegen, so wird das entsprechende Verfahren von hier betrieben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schalksmühle
Formlose Benachrichtigung und Beschreibung des aufgetretenen Problems
Formulare
- Formulare: Onlineformular über SchornsteinfegerBewerbungsportal
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Um zur/ zum Bezirksschornsteinfegerin/ Bezirksschornsteinfeger bestellt zu werden, müssen Sie die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen und anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen Ihre Eignung, Ihre Befähigung und Ihr fachliche Leistung nachweisen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schalksmühle
Landesimmissionsschutzgesetz
Verfahrensablauf
- Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erstellt die zuständige Behörde eine Rangfolge der Bewerber und nimmt die Auswahl zwischen den Bewerbern vor.
- Die Bestellung erfolgt dann von Amts wegen und ist öffentlich bekannt zu machen.
- Danach wird sie dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Eintragung in das Schornsteinfegerregister mitgeteilt.
Fristen
Die Bestellung der/des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin/ Bezirksschornsteinfegers ist auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet. Ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben.
Bearbeitungsdauer
Es existieren landesspezifische Ausschreibungsfristen.
Kosten
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schalksmühle
Weitere Informationen
Hinweise für Schalksmühle
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Schalksmühle