Aufenthaltserlaubnis für Begünstigte nach dem Assoziationsabkommen EWG/Türkei Aufenthaltsrecht Verlängerung
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Beschreibung
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Wer als ausländischer Staatsangehöriger in der Bundesrepublik Deutschland lebt, benötigt für seinen Aufenthalt einen Aufenthaltstitel.
Dieser kann von der Ausländerbehörde des Kreises Minden-Lübbecke unter anderem in Form der Aufenthaltserlaubnis, befristet und für bestimmte Zwecke erteilt werden.
Auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke erhalten Sie weitere Informationen.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Formulare
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Voraussetzungen
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Rechtsgrundlage(n)
§ 8 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 2 AufenthG
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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