Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für sonstigen Familiennachzug zu einem Deutschen

    Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug von sonstigen Familienangehörigen zu einem Deutschen beantragen

    Wenn Sie zum Kreis der sonstigen Familienangehörigen eines Deutschen gehören und Ihr Aufenthalt in Deutschland zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich ist, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Wenn Sie nach Deutschland einreisen und sich in Deutschland aufhalten wollen, benötigen Sie grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Der Aufenthaltstitel ist die Erlaubnis für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland.

    Das Aufenthaltsgesetz sieht insgesamt fünf verschiedene Aufenthaltstitel vor.
    Sie erhalten einen Aufenthaltstitel grundsätzlich nur zu einem bestimmten Zweck. Die Zwecke sind im Aufenthaltsgesetz festgelegt. Folgende übergeordnete Aufenthaltszwecke sieht das Gesetz vor:
    -           Ausbildung
    -           Erwerbstätigkeit
    -           völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe
    -           Familiennachzug
    -           besondere Aufenthaltsrechte
    Diese Aufenthaltszwecke werden im Aufenthaltsgesetz weiter untergliedert.

    Das Visum wird durch die Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amts erteilt. Die anderen Aufenthaltstitel werden in der Regel durch die für Ihren Wohnort zuständige Ausländerbehörde erteilt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kreis Lippe

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05231 62-0

    Fax: 05231 63011-1010

    E-Mail: info@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Aufenthaltsrecht und Staatsangehörigkeit

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-3780

    E-Mail: auslaenderamt@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von den jeweils geltenden Voraussetzungen ab. Maßgeblich ist also, welchen Aufenthaltstitel zu welchem Aufenthaltszweck Sie beantragen.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die Staatsangehörigkeit eines Staates außerhalb der EU oder des EWR.
    • Die Person, der Sie nachziehen, hat die deutsche Staatsangehörigkeit und hält sich gewöhnlich in Deutschland auf.
    • Sie gehören zum Personenkreis der sonstigen Familienangehörigen eines Deutschen, sind also weder dessen Ehegatte noch minderjähriges lediges Kind. Zu den sonstigen Familienangehörigen gehören zum Beispiel volljährige ledige Kinder, Geschwister, Eltern, Schwiegereltern, Großeltern, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten, Schwägerinnen und Schwager, Pflegekinder. Auch Väter leiblicher deutscher Kinder, die nicht mit der Mutter verheiratet sind, gehören zum berechtigten Personenkreis.
    • Es liegt ein besonderer Härtefall vor, zum Beispiel, weil Ihr deutscher Familienangehöriger aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit auf Ihre Hilfe angewiesen ist.

    Bitte beachten Sie: Keinen Härtefall begründen ungünstige Verhältnisse in Ihrem Heimatstaat.

    • Ihr Nachzug dient der Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen (zum Beispiel gemeinsame Wohnung). Bei einer nur berufs- und ausbildungsbedingten räumlichen Trennung oder einer Beistands- oder Betreuungsgemeinschaft aufgrund der Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung kann eine familiäre Lebensgemeinschaft ebenfalls bejaht werden, wenn Sie mit dem Deutschen regelmäßigen Kontakt pflegen, der über ein bloßes Besuchen hinausgeht.
    • Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz für die Dauer Ihres Aufenthaltes ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
    • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Die konkrete Rechtsgrundlage ist abhängig von dem konkreten Aufenthaltstitel

     

    Verfahrensablauf

    • Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
    • Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen Sie den Antrag nicht selbst stellen, sondern benötigen einen Vertreter (in der Regel erfolgt die Antragstellung durch die sorgeberechtigten Eltern).
    • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der OnlineAntragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
    • Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen Sie bei der persönlichen Vorsprache von mindestens einem Vertreter begleitet werden. Können die sorgeberechtigten Elternteile nicht persönlich erscheinen, ist eine schriftliche Vollmacht für die Antragstellung beizubringen.
    • Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
    • Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung der Aufenthaltserlaubnis in Gestalt eines elektronischen Aufenthaltstitels (eATKarte) Ihre Fingerabdrücke genommen.
    • Die Ausländerbehörde beauftragt die Herstellung der eATKarte bei der Bundesdruckerei. Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die eAT-Karte bei der zuständigen Stelle abholen. Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
    • Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    Antragsfrist: 6 Wochen bis 8 Wochen Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist): Die Verlängerung sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihrer gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel und wird für mindestens ein Jahr erteilt. Eine Verlängerung ist rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit bei der Ausländerbehörde zu beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Zu den Lieferungsfristen durch die Bundesdruckerei von ca. drei bis vier Wochen kommen häufig weitere Bearbeitungsfristen, wenn die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder die Stellungnahme einer anderen Behörde erforderlich ist. Wenn Sie bereits im Besitz eines Aufenthaltstitels sein sollten, ist es daher ratsam, sich ca. 6 Wochen vor Ablauf an die Ausländerbehörde zu wenden.

    Kosten

    100,00 für volljährige Antragstellende 50,00 Euro für minderjährige Antragstellende Bemerkung: Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte), der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen. Der Zeitpunkt sowie die Form der Gebührenerhebung sowie der Bezahlung variieren je nach Behörde. In bestimmten Fällen können Gebührenermäßigungen oder -befreiungen in Betracht kommen (zum Beispiel für Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge). Für türkische Staatsangehörige können niedrigere Gebühren anfallen.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Familiennachzug auf der Webseite der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration: https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ueber/familienzusammenfuehrung Broschüre des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und des Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) über den Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland: https://fimportal.de/download/7caf594e92fe1e929dbedc23a733e7d4

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesredaktion am 22.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 26.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de