Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Sondernutzungserlaubnis bauliche Zwecke

    Hinweise für Lünen

    Beantragung einer Ausnahmegenehmigung und Sondernutzungserlaubnis

    Beschreibung

    Hinweise für Lünen

    Sie möchten einen Container, ein Gerüst, einen Kran oder ähnliches auf öffentlicher Fläche aufstellen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Mobilitätsplanung und Verkehrslenkung

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 5

    44532 Lünen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lünen

    • MVAS-Nachweis, sofern dieser nicht schon vorliegt (Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen)

    • Beschilderungsplan lt. RSA21 (Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen)
      oder

    • Verkehrszeichenplan

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lünen

    Eine Antragstellung kann i.d.R. nur durch eine Fachfirma erfolgen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lünen

    Verfahrensablauf

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder
    • das Stadtbild beeinträchtigen

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Fristen

    Hinweise für Lünen

    Der Antrag ist mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Beginn der Maßnahme zu stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lünen

    ca. 2 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Lünen

    einzelfallabhängig, ab 15 € - Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.05.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Lünen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de