Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Sondernutzung von Straßen Erlaubnis beantragen

    Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Lüdenscheid

    Die Benutzung von Straßen über den Gemeingebrauch hinaus ist eine Sondernutzung, für die eine Erlaubnis erforderlich ist. Informationen erhalten Sie hier. Genehmigung von Sondernutzungen aller Art auf öffentlicher Fläche, insbesondere die vorübergehende Nutzung öffentlicher Fläche für Veranstaltungen, Verkaufs- und Informationsstände, Tische und Stühle für die Außengastronomie, Warenauslagen, Warenautomaten, Werbeständer, Kinderspielgeräte etc. die dauerhafte Nutzung öffentlicher und städtischer Flächen für bauliche Anlagen wie z.B. Warenautomaten, Schaukästen, Telefonsprechstellen u.ä. Plakate und Transparente Baustelleneinrichtungen aller Art einschl. Gerüste und Container Bordstein-/Gehwegabsenkungen, beispielsweise für Grundstückzufahrten Ladesäulen für Elektrofahrzeuge die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen durch Großraum- und Schwertransporte.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sondernutzungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 2

    58507 Lüdenscheid

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02351 / 17-0

    Version

    Technisch geändert am 23.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lüdenscheid

    Schriftlicher Antrag mit Nennung einer verantwortlichen Person Anlass, Ort, Zeit und Dauer der Veranstaltung oder Maßnahme ggf. Lagepläne, Größenangaben

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lüdenscheid

    § 18 Straßen- und Wegegesetz NRW und Sondernutzungssatzung der Stadt Lüdenscheid

    Verfahrensablauf

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder
    • das Stadtbild beeinträchtigen

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Kosten

    Hinweise für Lüdenscheid

    Benutzungsgebühren gemäß dem aktuellen Gebührentarif der Sondernutzungssatzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lüdenscheid

    Verkehrswesen - Antrag auf Sondernutzungserlaubnis (Serviceportal) Veranstaltungen - Nutzungs- und Veranstaltungskonzept für die Veranstaltungsplätze in der Lüdenscheider Innenstadt Dateigröße: 128,2 Kilobytes Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen (Info nach DSGVO) Dateigröße: 11,2 Kilobytes

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.05.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de