Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Balve

    Öffentliche Straßen können Sie anders nutzen als nur für den Verkehr. Sie benötigen dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.Sondernutzungen an öffentlichen Straßen sind äußerst vielgestaltig. Beispiele solcher Sondernutzung können sein:Aufstellen von Waren- und InformationsständenAnbringen von PlakatenAnbringen von Geschäftsschildern oder Werbeanlagen, die nicht geringfügig in den Luftraum hineinragenBetrieb von Außengastronomiedie Ausübung von StraßenkunstAufstellen von Bauzäunen oder BaukränenGehwegüberfahrten (Bordsteinabsenkungen)Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (z.B. für Werbeanlagen).Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche über die erteilte Erlaubnis hinaus, stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.§ 8 Bundesfernstraßengesetz (FstrG)§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)§§ 18 19a Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW)§§ 22 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW)

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Balve

    Die zuständige Stelle kann je nach Art der Sondernutzung Unterlagen und Nachweise verlangen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Balve

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Balve

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.Die beabsichtigte Sondernutzung darf nichtden Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,die Straße übermäßig verschmutzen oderdas Stadtbild beeinträchtigenNach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Balve

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.05.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de