Sondernutzung von Straßen Erlaubnis
Sondernutzung von Straßen Erlaubnis
Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
Beschreibung
Hinweise für Balve
Öffentliche Straßen können Sie anders nutzen als nur für den Verkehr. Sie benötigen dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.Sondernutzungen an öffentlichen Straßen sind äußerst vielgestaltig. Beispiele solcher Sondernutzung können sein:Aufstellen von Waren- und InformationsständenAnbringen von PlakatenAnbringen von Geschäftsschildern oder Werbeanlagen, die nicht geringfügig in den Luftraum hineinragenBetrieb von Außengastronomiedie Ausübung von StraßenkunstAufstellen von Bauzäunen oder BaukränenGehwegüberfahrten (Bordsteinabsenkungen)Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (z.B. für Werbeanlagen).Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche über die erteilte Erlaubnis hinaus, stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.§ 8 Bundesfernstraßengesetz (FstrG)§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)§§ 18 19a Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW)§§ 22 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW)
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Balve
Die zuständige Stelle kann je nach Art der Sondernutzung Unterlagen und Nachweise verlangen.
Voraussetzungen
Hinweise für Balve
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Balve
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.Die beabsichtigte Sondernutzung darf nichtden Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,die Straße übermäßig verschmutzen oderdas Stadtbild beeinträchtigenNach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Balve
Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021