Sondernutzung von Straßen Erlaubnis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Jede Inanspruchnahme öffentlicher Straßen, Wege und Plätze über den Gemeingebrauch hinaus (das ist "begehen", "befahren") bedarf als Sondernutzung einer Erlaubnis. Diese "Sonder-" Nutzung muss beantragt und genehmigt werden. Sondernutzungen sind z. B. das Aufstellen von Tischen und Stühlen, Informationsständen, Verkaufsauslagen, Plakatierungen und dergleichen.
Für Kommunalstraßen kann eine Sondernutzungserlaubnis beim Straßenbaulastträger beantragt werden. Falls Verkehrsregelungen notwendig sind (z.B. Straßensperrungen bei Veranstaltungen, Einrichten von Haltverboten), ist eine Antragstellung bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Lippe durchzuführen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Eine Sondernutzungserlaubnis kann grundsätzlich formlos unter Angabe des Ortes, evtl. Lageskizze mit Maßangaben, Verantwortlicher (Name, Wohnort, Erreichbarkeit), des Zeitraums und der Grund und Art der Sondernutzung beantragt werden.
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
- die Straße übermäßig verschmutzen oder
- das Stadtbild beeinträchtigen
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Da die Antragsbearbeitung mitunter einen Ortstermin oder die Anhörung der Polizei oder anderer Fachbereiche erforderlich macht, sind Anträge 14 Tage vor Sondernutzung zuzusenden.
Hinweise (Besonderheiten)
Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.
Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021
Stichwörter
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