Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Sondernutzung von Straßen Erlaubnis beantragen

    Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    Wenn ein Gerüst auf einer öffentlichen Verkehrsfläche aufgestellt werden soll, wird eine Sondernutzungserlaubnis von der Stadt Bielefeld benötigt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt für Verkehr Verwaltungsabteilung Team Straßenrecht Hochbau

    Adresse

    Hausanschrift

    August-Bebel-Straße 92

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-3381

    E-Mail: sondernutzung-hochbau@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bielefeld

    Die Antragstellung muss vor der geplanten Aufstellung des Gerüstes durch das Gerüstbaufachunternehmen erfolgen.

    Satzung Sondernutzungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bielefeld

    Der Antrag ist schriftlich zu stellen. 

    Fristen

    Hinweise für Bielefeld

    Der Antrag ist rechtzeitig, in der Regel 14 Tage vor dem vorgesehenen Nutzungsbeginn - mindestens aber 1 Woche vorher - zu stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.05.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Bielefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de