Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Hinweise für Borken

    Anordnung von Sicherheitsmaßnahmen bei Veranstaltungen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet - Sondernutzungserlaubnisse

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02861 - 939-111

    E-Mail: sondernutzungserlaubnis@borken.de

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verkehrssicherung, Verkehrsaufklärung, Allg. Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borken

    • Formfreier Antrag per E-Mail oder Post

    • Streckenplan/-beschreibung (z. B. unter Zuhilfenahme des Geodatenatlas des Kreises Borken, von OpenStreetMap oder von Google Maps)

    • Versicherungsnachweis (Veranstalterhaftpflicht)

    • Veranstaltererklärung (bei Umzügen mit Festwagen)

    Formulare

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Borken

    • § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO)

    • Verwaltungsvorschrift zur StVO

    Verfahrensablauf

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder
    • das Stadtbild beeinträchtigen

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Kosten

    Hinweise für Borken

    Die Gebühr wird nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de