Sondernutzung von Straßen Erlaubnis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Bad Honnef
Für Arbeiten, die sich auf den öffentlichen Verkehrsraum auswirken, ist eine verkehrsrechtliche Anordnung bzw. eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Damit wird sichergestellt, dass der Verkehrsfluss so wenig wie möglich beeinträchtigt wird und dass der Verkehr sicher an der Arbeitsstelle vorbei geführt werden kann. Die Verkehrsführung wird aufgrund solcher Arbeiten angepasst. Oft ist es dazu nötig, Verkehrszeichen oder Markierungen zu entfernen bzw. abzudecken und neue Schilder aufzustellen.
Zur Durchführung von Arbeiten im öffentlichen Straßenraum muss eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung bzw. eine Ausnahmegenehmigung vor Arbeitsaufnahme beantragt werden. Hierzu zählen unter anderem folgende Maßnahmen:
- Baustellen und Aufgrabungen durch Bauunternehmen (beispielsweise für Telefon, Gas, Wasser und Strom)
- Aufstellen eines Baustellengerüstes
- Aufstellen eines Containers
- Aufstellen von Arbeitsgeräten (zum Beispiel Auto- und Baustellenkräne, Hebebühnen)
- Abstellen von Baumaterial (zum Beispiel Steine und Erde)
Die verkehrsrechtliche Anordnung regelt unter anderem, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist, ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist und darüber hinaus, ob und wie gesperrte Straßen und Umleitungen gekennzeichnet werden müssen. Die getroffenen Regelungen müssen befolgt werden.
Hinweis: Parkbuchten zählen ebenfalls zum öffentlichen Straßenraum.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bad Honnef
Ausgefülltes Antragsformular
Bei umfangreichen Maßnahmen sind Beschilderungspläne vorzulegen.
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bad Honnef
§ 45 Straßenverkehrsordnung (verkehrsrechtliche Anordnung)
§ 46 Straßenverkehrsordnung (Ausnahmegenehmigung)
Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
- die Straße übermäßig verschmutzen oder
- das Stadtbild beeinträchtigen
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Fristen
Hinweise für Bad Honnef
Die Genehmigung wird nur für einen bestimmten Zeitraum erteilt. Falls die Arbeiten den genehmigten Zeitraum überschreiten sollen, ist dies rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Bad Honnef
14 Tage vor Beginn der Arbeiten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Bad Honnef
Bei Baumaßnahmen ist eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem RSA21 Seminar erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021
Stichwörter
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