Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Sondernutzung von Straßen Erlaubnis beantragen

    Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Veranstaltungen in Fußgängerzonen oder im öffentlichen Straßenraum (wie Trödelmärkte, Feste und Umzüge, Sportveranstaltungen). Erteilung von Erlaubnissen nach § 29 Abs. 2 StVO, Erteilung von Sondernutzungen und Mietverträgen nach § 46 StVO, Antragstellung in einfacher Ausfertigung sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Marketing und Veranstaltungsmanagement - Abteilung 180

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Platz 1

    51373 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-4101

    E-Mail: 18@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Baustellen und Erlaubnisse - Sachgebiet 363-02

    Adresse

    Hausanschrift

    Haus-Vorster Straße 8

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-36310

    E-Mail: 363-02-erlaubnisse@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Veranstaltungen - Sachgebiet 361-02

    Adresse

    Hausanschrift

    Haus-Vorster Straße 8

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    • Antrag einfach
    • Pläne
    • Skizzen (nur wenn diese größer als DIN A3 sind, in 11-facher Ausfertigung beilegen)
    • evtl. Versicherungsnachweis des Veranstalters

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder
    • das Stadtbild beeinträchtigen

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Leverkusen

    Bitte beachten Sie, dass zu dem "Antrag auf Erlaubnis" immer die Anlagen "Veranstaltererklärung und "Haftpflichtversicherung" vom Antragsteller unterzeichnet beigefügt werden müssen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.05.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Leverkusen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de