Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Container auf öffentlichen Straßen

    Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Öffentliche Straßen können Sie anders nutzen als nur für den Verkehr. Sie benötigen dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

    Sondernutzungen an öffentlichen Straßen sind äußerst vielgestaltig. Beispiele solcher Sondernutzung können sein:

    • Aufstellen von Waren- und Informationsständen
    • Anbringen von Plakaten
    • Anbringen von Geschäftsschildern oder Werbeanlagen, die nicht geringfügig in den Luftraum hineinragen
    • Betrieb von Außengastronomie
    • die Ausübung von Straßenkunst
    • Aufstellen von Bauzäunen oder Baukränen
    • Gehwegüberfahrten (Bordsteinabsenkungen)

    Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (z.B. für Werbeanlagen).

    Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche über die erteilte Erlaubnis hinaus, stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Straßenrecht und Sondernutzung 104.12

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wuppertal

    Privatpersonen müssen dem Antrag die Kopie eines aktuellen Lichtbildausweises (Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung, Aufenthaltstitel) beifügen. Die Kopie eines Führerscheins ohne Meldebescheinigung oder ein Ausweisdokument ohne Lichtbild wird nicht akzeptiert.

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder
    • das Stadtbild beeinträchtigen

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Fristen

    Hinweise für Wuppertal

    Reichen Sie bitte mindestens sieben Tage vor der geplanten Containerstellung einen vollständig ausgefüllten schriftlichen Antrag ein (s. Links und Downloads).

    Nach Antragsprüfung wird eine Ausnahmegenehmigung (ist gleichzeitig auch Gebührenrechnung) versendet.
    Hier ist der Postweg für den rechtzeitigen Erhalt der Ausnahmegenehmigung vor Containerstellung zu berücksichtigen.

    Bitte beachten Sie:
    Die Antragstellung hat keine genehmigende Wirkung; erst das Vorliegen der Ausnahmegenehmigung berechtigt zur Inanspruchnahme der öffentlichen Fläche.

    Ist das Parken am geplanten Containerstandort grundsätzlich erlaubt, kann zur Freihaltung der Container-Aufstellfläche die Einrichtung einer Haltverbotstrecke beantragt werden.
    Dies ist im Antragsformular mit anzugeben.
    Die Haltverbotbeschilderung ist mindestens drei volle Tage (Aufstelltag zählt nicht mit) vor ihrem Inkrafttreten durch ein vom Antragsteller beauftragtes Fachunternehmen aufzustellen.
    Die Kosten für die Beschilderung sind vom Antragsteller zu tragen.
    Ohne Anordnung aufgestellte Verkehrszeichen oder Absperrungen werden aufgrund der formellen Illegalität bei Feststellung entfernt.

    Die Einhaltung grundsätzlicher sowie im Einzelfall gesonderter Auflagen/Bedingungen (s. Links und Downloads) ist vom Antragsteller zu gewährleisten.

    Kosten

    Hinweise für Wuppertal

    Die Gebühr beträgt pro Container 2,60 € täglich.
    Es wird eine Mindestgebühr von 13,00 € zuzüglich einer Verwaltungsgebühr von 25,00 € erhoben.
    Die Gebühr für die Anordnung einer erforderlichen Haltverbotstrecke zur Aufstellung des Containers beträgt 20,-- €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wuppertal

    Das Antragsformular kann auch als Anlage per Mail übermittelt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.05.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Wuppertal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de