Aufenthaltserlaubnis in begründetem Einzelfall

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

    Hinweise für Borken

    Eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen können Sie beantragen, wenn beispielsweise das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Ihnen einen Schutzstatus zugesprochen hat oder eine andere Rechtsverordung Ihnen einen zeitweisen Schutz vor Verfolgung und Krieg ermöglicht.

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen können Sie beantragen, wenn beispielsweise das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Ihnen einen Schutzstatus zugesprochen hat oder eine andere Rechtsverordung Ihnen einen zeitweisen Schutz vor Verfolgung und Krieg ermöglicht.

    Bei der Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist generell ein Pass gemäß § 3 AufenthG vorzulegen.

    Ggfls. ist es ihnen jedoch aufgrund Ihrer Verfolgungsgeschichte nicht möglich, Passpapiere zu beschaffen.
    Dies gilt vorallem für Asylberechtigte und Flüchtlinge. In diesem Fall bekommen Sie einen Reiseausweis für Flüchtlinge.

    Sollten Sie als subsidiär Schutzberechtigter oder Person mit Abschiebeverboten keinen Nationalpass besitzen, so wenden Sie sich bitte an die Botschaft Ihres Heimatlandes, da Ihnen von uns in der Regel kein Reiseausweis ausgestellt wird.
    Sollten Sie keinen Pass besitzen und diesen auch nicht beschaffen, so bekommen Sie von uns nur einen Ausweisersatz. Mit diesem Dokument ist neben vielen verschiedenen Einschränkungen beispielsweise auch keine Reise in ein anderes Land möglich.

    Reiseausweise für Ausländer werden nur in absoluten Ausnahmefällen und nur gegen Vorlage von Nachweisen, dass eine Beschaffung bei der Botschaft des Heimatlandes unmöglich ist, ausgestellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Zuwanderung, Aufenthalt und Einbürgerung

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Asylrecht und Integration

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    § 7 AufenthG

    Kosten

    Hinweise für Borken

    ·         100 Euro für die Ersterteilung (50 Euro bei Kindern)

    ·         93 Euro für eine Verlängerung (46,50 Euro bei Kindern)

    ·         Reiseausweis für Flüchtlinge: 60,00 € (14,00 Euro für Kinder bis einschließlich 11 Jahre, 38,00 € für Kinder ab 12 Jahre)

    ·         Ausweisersatz: 72,00 €

    ·         wir überprüfen im Einzelfall, ob eine Gebührenbefreiung oder -ermäßigung möglich ist

    Eine Bezahlung ist bar und mit EC-Karte möglich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Borken

    Die Kontaktdaten der Ansprechpersonen finden Sie hier.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de