Entsorgungsnachweis Bestätigung

    Entsorgungsnachweis Bestätigung

    Sie unterliegen der Nachweispflicht für gefährliche Abfälle und müssen sich einen Entsorgungsnachweis genehmigen lassen? Dann benötigen Sie unter gewissen Voraussetzungen einen behördlich bestätigten Entsorgungsnachweis.

    Beschreibung

    Hinweise für Hallenberg

    Jeder kennt das Problem - Wohin mit alten Autobatterien, Farbresten und alten Spraydosen ? In Hallenberg ist zweimal jährlich das Sondermüll-Mobil unterwegs. Es fährt jeden Stadtteil an und Sie haben die Möglichkeit kostenlosen Ihren Sondermüll zu entsorgen. Die Termine und Standorte in den einzelnen Stadteilen werden frühzeitig im Rundblick veröffentlicht. Zu den schadstoffhaltigen Abfällen zählen: Autobatterien, Trockenbatterien, -zellen, Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Spraydosen, Lösemittelgemische, Altlacke, Altfarben, Laborchemikalien, Säuren, Laugen, Klebestoffe, Beizen, Harze, Leuchtstoffröhren Altöle können im Rahmen dieser Aktion nicht angenommen werden. Sie sind dorthin zurückzubringen, wo das neue Öl gekauft wurde (z.B. Tankstellen, Supermärkte, Kfz-Betriebe). Bei der Anlieferung von schadstoffhaltigen Abfällen ist Folgendes unbedingt zu beachten: Die Behälter sollten nach Art, Herkunft und Verwendung gut lesbar gekennzeichnet sein. Nach Möglichkeit sollten Problemstoffe in den Originalbehältnissen angeliefert werden. Stellen Sie keine schadstoffhaltigen Abfälle an dem vom Umwelt-Mobil angefahrenen Standplätzen unbeaufsichtigt ab, denn sie bilden eine Gefahr, insbesondere für Kinder. Warten Sie bitte das Eintreffen des Sondermüll-Mobils ab und übergeben dann Ihre Abfälle dem Personal. Hinweis: Über das Sondermüll-Mobil kann nur Sondermüll aus privaten Haushalten entsorgt werden, kein gewerblicher Sondermüll.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    31 - Technische Dienste, Bauhof

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59969 Hallenberg

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hallenberg

    • Vorgeschriebene Formulare der Nachweisverordnung
    • inklusive geeigneter Deklarationsanalyse

    Formulare

    Hinweise für Hallenberg

    • Formularbezeichnung: DEN, VE, DA, AE, BB
    • Ggf. Verlinkung zum vorgenannten Formular: Nur elektronisch über das elektronische Nachweisverfahren möglich
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hallenberg

    Zugang zum elektronischen Nachweisverfahren durch ein Postfach direkt bei der ZKS bzw. über einen Provider.
    Für die notwendige elektronische Signatur der Nachweisdokumente ist eine elektronische Signaturkarte notwendig. Diese Signaturkarte ist bei verschiedenen Anbietern erhältlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hallenberg

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hallenberg

    • Erstellung der Verantwortlichen Erklärung (DEN, VE, DA) durch den Erzeuger,
    • Ergänzung der Nachweiserklärung mit der Annahmeerklärung (AE) des Entsorgers,
    • Einreichung des elektronischen Nachweises bei der Entsorgerbehörde,
    • Eingangsbestätigung mit Nachforderung der Entsorgerbehörde bei unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen oder Behördenbestätigung der Entsorgerbehörde bei vollständigen und korrekten Unterlagen.
    • Führen von Begleitscheinen für jeden Transport.

    Fristen

    Hinweise für Hallenberg

    Die Nachweise müssen zum Zeitpunkt der Entsorgung gültig sein.
    Die Behörde hat bei vollständig vorliegenden und korrekten Nachweisunterlagen 30 Tage Zeit bis zur Behördlichen Bestätigung, der Eingang muss innerhalb 12 Kalendertagen bestätigt werden.
    Ein Nachweis kann maximal für fünf Jahre Bestätigt werden.
    Die Fristen für die Übersendung der elektronischen Begleitscheine durch den Entsorger betragen 10 Kalendertage.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 4 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Hallenberg

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hallenberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hallenberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 26.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de