Errichtung von Anlagen
Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Änderung von Anlagen gem. § 16 BImSchG
Hinweise für Borken
Beschreibung
Hinweise für Borken
Die Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage bedarf der Genehmigung, wenn durch die Änderung nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Fachbereich Bauen, Wohnen und Immissionsschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: bauen@kreis-borken.de
Anlagenbezogener Immissionsschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: immissionsschutz@kreis-borken.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Borken
Formulare
Hinweise für Borken
Voraussetzungen
Hinweise für Borken
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Borken
§ 16 BImSchG
Verfahrensablauf
Hinweise für Borken
Fristen
Hinweise für Borken
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Borken
Kosten
Hinweise für Borken
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Borken
Weitere Informationen
Hinweise für Borken
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen