Erlaubniserteilung zur Ausübung der Heilkunde
Hinweise für Borken
Wer Heilkunde ausüben möchte, ohne als Arzt bestallt zu sein, benötigt dafür einer Erlaubnis im Sinne des Heilpraktikergesetzes.
Beschreibung
Hinweise für Borken
Die Ausübung der Heilkunde ist grundsätzlich approbierten Ärztinnen und Ärzten vorbehalten. Wer die Heilkunde beruflich ausüben möchten, ohne Approbation, bedarf hierzu einer Erlaubnis im Sinne des Heilpraktikergesetzes.
Die Erlaubnis im Sinne des Heilpraktikergesetzes setzt eine Kenntnisüberprüfung voraus. Hier werden die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen einer schriftlichen und einer mündlichen Überprüfung gegenüber dem Gesundheitsamt des Kreises Borken nachgewiesen. Die mündliche Überprüfung absolvieren Sie nur nach Bestehen des schriftlichen Teils.
Diese Überprüfung ist notwendig, um mögliche Gefahrenmomente für die menschliche Gesundheit bei Anwendung der Heilkunde ausschließen zu können.
Bei erfolgreichem Abschluss der Kenntnisüberprüfung wird die Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Bestallung erteilt.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
kurz gefasster Lebenslauf
amtlich beglaubigte Kopie über einen erfolgreichen Abschluss mindestens der Hauptschule oder über einen gleichwertigen Abschluss
amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises
Folgende Unterlagen sind kurz vor dem Überprüfungstermin einzureichen:
Führungszeugnis der Belegart O zur Vorlage bei einer Behörde
ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass
die antragstellende Person zur Ausübung der Tätigkeit physisch und psychisch geeignet ist und
die antragstellende Person einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern nachweisen kann (Antikörpertiter, Impfausweis)
Formulare
Voraussetzungen
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Mindestalter 25 Jahre
Hauptwohnsitz im Kreis Borken
Erfolgreicher Abschluss mindestens Hauptschule oder ein gleichwertiger Abschluss
Gesundheitliche Eignung
Ausreichender Impfschutz gegen Masern
Persönliche Zuverlässigkeit
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie reichen den Antrag auf Ausübung der Heilkunde inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die Zuständige Stelle prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind
- Sie legen die Kenntnisprüfung (schriftlich und mündlich) ab
- Bei positiver Prüfung wird Ihnen die Erlaubnis erteilt.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
30 Tage bis 3 Monate
Wenn Sie den Antrag auf Erlaubnis der Ausübung gestellt haben, wird die zuständige Stelle hierüber zeitnah entscheiden. Es gilt zu beachten, dass zwischen Anmeldung und Prüfungseinladung regelmäßig eine Wartezeit besteht. Im Vorlauf zur Prüfung werden benötigte Dokumente angefordert und Einladungen versendet.
Kosten
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280,00 € Schriftliche Überprüfung
110,00 € Mündliche Überprüfung
60,00 € Erlaubniserteilung
60,00 € Ablehnung der Erlaubniserteilung
40,00 € Rücknahme des Antrags
40,00 € Terminverschiebung auf Wunsch der antragstellenden Person
ca. 140,00 € Aufwandsentschädigung für die an der mündlichen Überprüfung mitwirkenden Beisitzer/innen
Hinweise (Besonderheiten)
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Die schriftliche Heilpraktikerüberprüfung findet immer am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober statt. Die mündlichen Überprüfungen erfolgen im Anschluss.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich aufgrund der begrenzten Teilnehmeranzahl rechtzeitig anmelden. Wir empfehlen mindestens 1 Jahr im Vorfeld der Überprüfung.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 04.07.2024
Stichwörter
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