Ausübung der Heilkunde Erlaubnis

    Erlaubniserteilung zur Ausübung der Heilkunde

    Hinweise für Borken

    Wer Heilkunde ausüben möchte, ohne als Arzt bestallt zu sein, benötigt dafür einer Erlaubnis im Sinne des Heilpraktikergesetzes.

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Die Ausübung der Heilkunde ist grundsätzlich approbierten Ärztinnen und Ärzten vorbehalten. Wer die Heilkunde beruflich ausüben möchten, ohne Approbation, bedarf hierzu einer Erlaubnis im Sinne des Heilpraktikergesetzes.

    Die Erlaubnis im Sinne des Heilpraktikergesetzes setzt eine Kenntnisüberprüfung voraus. Hier werden die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen einer schriftlichen und einer mündlichen Überprüfung gegenüber dem Gesundheitsamt des Kreises Borken nachgewiesen. Die mündliche Überprüfung absolvieren Sie nur nach Bestehen des schriftlichen Teils.

    Diese Überprüfung ist notwendig, um mögliche Gefahrenmomente für die menschliche Gesundheit bei Anwendung der Heilkunde ausschließen zu können.

    Bei erfolgreichem Abschluss der Kenntnisüberprüfung wird die Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Bestallung erteilt.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Fachbereich Gesundheit

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borken

    Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:

    • kurz gefasster Lebenslauf

    • amtlich beglaubigte Kopie über einen erfolgreichen Abschluss mindestens der Hauptschule oder über einen gleichwertigen Abschluss

    • amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises

    Folgende Unterlagen sind kurz vor dem Überprüfungstermin einzureichen:

    • Führungszeugnis der Belegart O zur Vorlage bei einer Behörde

    • ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass

      • die antragstellende Person zur Ausübung der Tätigkeit physisch und psychisch geeignet ist und

      • die antragstellende Person einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern nachweisen kann (Antikörpertiter, Impfausweis)

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Borken

    • Mindestalter 25 Jahre

    • Hauptwohnsitz im Kreis Borken

    • Erfolgreicher Abschluss mindestens Hauptschule oder ein gleichwertiger Abschluss

    • Gesundheitliche Eignung

    • Ausreichender Impfschutz gegen Masern

    • Persönliche Zuverlässigkeit

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Borken

    Fristen

    Hinweise für Borken

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Borken

    Kosten

    Hinweise für Borken

    • 280,00 € Schriftliche Überprüfung

    • 110,00 € Mündliche Überprüfung

    • 60,00 € Erlaubniserteilung

    • 60,00 € Ablehnung der Erlaubniserteilung

    • 40,00 € Rücknahme des Antrags

    • 40,00 € Terminverschiebung auf Wunsch der antragstellenden Person

    • ca. 140,00 € Aufwandsentschädigung für die an der mündlichen Überprüfung mitwirkenden Beisitzer/innen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Borken

    Die schriftliche Heilpraktikerüberprüfung findet immer am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober statt. Die mündlichen Überprüfungen erfolgen im Anschluss.

    Bitte beachten Sie, dass Sie sich aufgrund der begrenzten Teilnehmeranzahl rechtzeitig anmelden. Wir empfehlen mindestens 1 Jahr im Vorfeld der Überprüfung.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Borken

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de