Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen
Hinweise für Düsseldorf
Beschreibung
Hinweise für Düsseldorf
Angehörige der nichtakademischen Heilberufe müssen nach § 18 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) den Beginn und die Beendigung einer selbstständigen Berufsausübung in Düsseldorf unverzüglich dem Gesundheitsamt mit folgenden Angaben anzeigen.
- den Beginn der Berufsausübung; dabei ist die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung nachzuweisen,
- das Geburtsdatum,
- die Beschäftigungsart,
- die Anschrift oder die Anschriften, unter der oder denen die berufliche Tätigkeit ausgeübt wird und
- die Beendigung der Berufsausübung.
Dies gilt auch für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sowie für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker (Psychotherapie) und Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker (Physiotherapie) und für Pflegedienste.
Eine Anzeigepflicht besteht zudem für Personen, die andere Angehörige der nichtakademischen Heilberufe beschäftigen wollen. Wer im Rahmen dieser selbstständigen Tätigkeit Pflegekräfte beschäftigen möchte, hat dies ebenfalls unverzüglich dem Gesundheitsamt unter Angabe von Namen, beruflicher Ausbildung jeder Pflegekraft und Benennung der leitenden Pflegekraft anzuzeigen. Von allen Personen sind die entsprechenden Berufserlaubnisurkunden in Fotokopie vorzulegen.
Bearbeitungszeitraum:
Nach Vorliegen aller Unterlagen beträgt der Bearbeitungszeitraum circa 14 Tage.
Formulare:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Düsseldorf
- Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker nutzen bitte zur Anmeldung das unten aufgeführte Formular
- schriftliche Mitteilung mit Angabe des Tätigkeitsorts (Anschrift der Praxis etc.) und Angabe des Tätigkeitsbeginns
- Fotokopie der Berufserlaubnisurkunde
- werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, sind die Nachweise ebenfalls beizubringen
Ihre persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Wie oben genannt mit den im Folgenden aufgeführten Unterlagen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 04.07.2024
Stichwörter
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