Denkmalverzeichnis (Denkmalliste unbewegliche aKD) Anzeige Eigentümerwechsel Entgegennahme

    Eigentümerwechsel eines unbeweglichen archäologischen Kulturdenkmals mitteilen

    Mitteilung zum Eigentümerwechsel eines unbeweglichen archäologischen Kulturdenkmals

    Beschreibung

    Sie müssen der Denkmalschutzbehörde den Eigentümerwechsel eines unbeweglichen archäologischen Kulturdenkmals mitteilen. 

    Unter einem archäologischen Kulturdenkmal versteht man ein im Boden verborgenes Zeugnis der Kulturgeschichte (Denkmal).

    Ihre Mitteilung wird von der zuständigen Behörde zwecks Prüfung bearbeitet. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Bonn wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • formfreier Antrag

    Formulare

    • Wenden Sie sich an Ihre zuständige Denkmalbehörde.

    Voraussetzungen

    • formfreier Antrag

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 6 Denkmalschutzgesetz NRW

    Verfahrensablauf

    Sie müssen der Denkmalschutzbehörde den Eigentümerwechsel eines unbeweglichen archäologischen Kulturdenkmals mitteilen. 

    Ihre Mitteilung wird von der zuständigen Behörde zwecks Prüfung bearbeitet. 

    Fristen

    Anzeige des Eigentumswechsels innerhalb von einem Monat nach Veräußerung.

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig von der oberen Denkmalschutzbehörde.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2023

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de