Eigentümerwechsel eines unbeweglichen archäologischen Kulturdenkmals mitteilen
Beschreibung
Sie müssen der Denkmalschutzbehörde den Eigentümerwechsel eines unbeweglichen archäologischen Kulturdenkmals mitteilen.
Unter einem archäologischen Kulturdenkmal versteht man ein im Boden verborgenes Zeugnis der Kulturgeschichte (Denkmal).
Ihre Mitteilung wird von der zuständigen Behörde zwecks Prüfung bearbeitet.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
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erforderliche Unterlagen
- formfreier Antrag
Formulare
- Wenden Sie sich an Ihre zuständige Denkmalbehörde.
Voraussetzungen
- formfreier Antrag
Rechtsgrundlage(n)
- § 6 Denkmalschutzgesetz NRW
Verfahrensablauf
Sie müssen der Denkmalschutzbehörde den Eigentümerwechsel eines unbeweglichen archäologischen Kulturdenkmals mitteilen.
Ihre Mitteilung wird von der zuständigen Behörde zwecks Prüfung bearbeitet.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023