Ablichtungen, Lichtdrucke und Vervielfältigungen Beglaubigung

    Beglaubigungen von Kopien und Unterschriften (Bürgerbüro)

    Hinweise für Lünen

    Für Beglaubigungen von Kopien und Unterschriften ist persönliches Erscheinen erforderlich. Es gelten spezifische Anforderungen.

    Beschreibung

    Hinweise für Lünen

    Für eine Beglaubigung müssen Sie oder eine von Ihnen beauftragte Person (keine schriftliche Vollmacht notwendig) persönlich erscheinen.


    Wir dürfen nicht alle Dokumente beglaubigen, folgende Voraussetzungen müssen die vorgelegten Dokumente erfüllen:


    • Das Original muss von einer deutschen Behörde erstellt oder die zu beglaubigende Kopie für eine deutsche Behörde bestimmt sein.


    • Das Originaldokument muss unverändert sein.


    Einige Dokumente dürfen von uns grundsätzlich nicht beglaubigt werden, zum Beispiel standesamtliche Urkunden (Geburtsurkunden, Heirats- und Sterbeurkunden). Für Beglaubigungen von standesamtlichen Urkunden wenden Sie sich bitte an das Standesamt.


    Bei ausländischen Urkunden ist ebenfalls eine Beglaubigung möglich, allerdings müssen diese im Original vorgelegt werden. Sollten diese Urkunden das Format DIN-A4 überschreiten, ist eine amtlich anerkannte Übersetzung notwendig, da wir größere Dokumente nicht beglaubigen können. Wichtig ist, dass die Beglaubigung für den Gebrauch bei einer deutschen Behörde vorgesehen ist.

    Bitte beachten Sie, dass Beglaubigungen von Unterschriften nur zur Vorlage bei einer Behörde oder aufgrund einer Rechtsvorschrift zulässig sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    44532 Lünen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02306 104-2030

    Fax: 02306 104-211110

    E-Mail: buergerbuero@luenen.de

    Version

    Technisch geändert am 21.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lünen

    Zu beglaubigende Schriftstücke im Original.

    Formulare

    Hinweise für Lünen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lünen

    Unterschriften können nur beglaubigt werden, wenn diese im Bürgerbüro persönlich geleistet werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lünen

    §§ 33, 34 VwVfG NRW

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lünen

    Fristen

    Hinweise für Lünen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lünen

    Beglaubigungen werden direkt vor Ort vorgenommen.

    Kosten

    Hinweise für Lünen

    4,20 Euro pro Beglaubigung.

    Wenn wir für Sie kopieren, erheben wir pro Seite 0,70 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lünen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lünen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Lünen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de