Beglaubigungen von Kopien und Unterschriften (Bürgerbüro)
Hinweise für Lünen
Für Beglaubigungen von Kopien und Unterschriften ist persönliches Erscheinen erforderlich. Es gelten spezifische Anforderungen.
Beschreibung
Hinweise für Lünen
Für eine Beglaubigung müssen Sie oder eine von Ihnen beauftragte Person (keine schriftliche Vollmacht notwendig) persönlich erscheinen.
Wir dürfen nicht alle Dokumente beglaubigen, folgende Voraussetzungen müssen die vorgelegten Dokumente erfüllen:
• Das Original muss von einer deutschen Behörde erstellt oder die zu beglaubigende Kopie für eine deutsche Behörde bestimmt sein.
• Das Originaldokument muss unverändert sein.
Einige Dokumente dürfen von uns grundsätzlich nicht beglaubigt werden, zum Beispiel standesamtliche Urkunden (Geburtsurkunden, Heirats- und Sterbeurkunden). Für Beglaubigungen von standesamtlichen Urkunden wenden Sie sich bitte an das Standesamt.
Bei ausländischen Urkunden ist ebenfalls eine Beglaubigung möglich, allerdings müssen diese im Original vorgelegt werden. Sollten diese Urkunden das Format DIN-A4 überschreiten, ist eine amtlich anerkannte Übersetzung notwendig, da wir größere Dokumente nicht beglaubigen können. Wichtig ist, dass die Beglaubigung für den Gebrauch bei einer deutschen Behörde vorgesehen ist.
Bitte beachten Sie, dass Beglaubigungen von Unterschriften nur zur Vorlage bei einer Behörde oder aufgrund einer Rechtsvorschrift zulässig sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lünen
Zu beglaubigende Schriftstücke im Original.
Formulare
Hinweise für Lünen
Voraussetzungen
Hinweise für Lünen
Unterschriften können nur beglaubigt werden, wenn diese im Bürgerbüro persönlich geleistet werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lünen
§§ 33, 34 VwVfG NRW
Verfahrensablauf
Hinweise für Lünen
Fristen
Hinweise für Lünen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lünen
Beglaubigungen werden direkt vor Ort vorgenommen.
Kosten
Hinweise für Lünen
4,20 Euro pro Beglaubigung.
Wenn wir für Sie kopieren, erheben wir pro Seite 0,70 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lünen
Weitere Informationen
Hinweise für Lünen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Lünen