Ablichtungen, Lichtdrucke und Vervielfältigungen Beglaubigung
Hinweise für Werl
Beschreibung
Hinweise für Werl
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Beglaubigungen , Unterschriftsbeglaubigungen (sofern nicht notariell erforderlich - zum Beispiel bei Grundstücks- oder Testamentsangelegenheiten)
Bitte beachten Sie:
Geburts-, Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden, die von deutschen Standesämtern ausgestellt wurden, dürfen nicht von der Meldebehörde beglaubigt werden.
Die entsprechenden Personenstandsurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das die Geburt, den Sterbefall oder die Eheschließung beurkundet hat.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Bei der Beglaubigung von Fotokopien ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
- Jeweils das Original und die zu beglaubigende Kopie
Zur Beglaubigung einer Unterschrift ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
- Persönliches Erscheinen zwingend notwendig
- Personalausweis oder Reisepass
- Schriftstück, auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll
Bitte machen Sie die Kopien vorher, eine Kopie im Bürgerbüro kostet 0,70 €!
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- je zu beglaubigendes Dokument 4,20 €
- für ein Studium sind die ersten fünf Dokumente für Werler Bürger gebührenfrei
- Beglaubigungen von Unterschriften
2,50 € je Beglaubigung!
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen