Ablichtungen, Lichtdrucke und Vervielfältigungen Beglaubigung

    Beglaubigung

    Hinweise für Lippe

    Erfahren Sie mehr darüber, wann wir Kopien für Sie amtlich beglaubigen dürfen.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Sie können bestimmte Kopien bei uns beglaubigen lassen, zum Beispiel eine Kopie von einem Schulzeugnis. Eine Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie dasselbe zeigt wie das Original.

    Wir beglaubigen Kopien, wenn:

    • das Original von einer Behörde stammt
      oder

    • Sie die Kopie für eine Behörde benötigen.

    Bestimmte Dokumente wie z.B. Personenstandsurkunden dürfen wir nicht beglaubigen.

    Wenn Sie eine Beglaubigung im Ausland vorlegen wollen, kann es zusätzliche Anforderungen (beispielsweise eine Apostille durch die Bezirksregierung) geben.

    In allen anderen Fällen wenden Sie sich bitte an ein Notariat.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Ansprechpartner

    BürgerService

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-300

    Fax: +49 5231 63011-1010

    E-Mail: Buergerservice@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    Originaldokument

    Formulare

    Hinweise für Lippe

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    Wir können nur amtliche Beglaubigungen ausstellen, keine öffentlichen Beglaubigungen. Wenn Sie eine öffentliche Beglaubigung benötigen, wenden Sie sich bitte an ein Notariat.

    Grundvoraussetzung ist immer, dass das Originaldokument vorgelegt wird

    Wir beglaubigen für Sie:

    • Amtliches Dokument oder Kopie für eine Behörde
      Entweder das Original stammt von einer Behörde. Oder die Kopie ist für eine Behörde bestimmt.

    • Die Beglaubigung ist nicht einer anderen Behörde vorbehalten
      Kopien von bestimmten Dokumenten können Sie nur bei derjenigen Behörde beglaubigen lassen, die das Original ausgestellt hat. Dazu zählen:

      • Auszüge aus dem Grundbuch,

      • Auszüge aus dem Handelsregister,

      • Auszüge aus dem Vereinsregister,

      • Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden und andere Personenstandsurkunden,

      • Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster.

    • Das Original ist unverändert
      Wenn das Original aussieht, als sei es verändert worden, beglaubigen wir die Kopie nicht.
      Beispiele: Lücken, Durchstreichungen, Korrekturflüssigkeit („Tipp-Ex“)

    • Das Original ist vollständig
      Wenn Sie nur einen Teil des Originals vorlegen, beglaubigen wir die Kopie ebenfalls nicht.
      Beispiel: Sie bringen von einem Original mit mehreren Seiten nur eine Seite mit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    Legen Sie uns das Originaldokument vor.

    Gerne können Sie einen Termin vereinbaren - online oder per Telefon (+49 5231 62-300).
    ***

    Wenn Sie eine beglaubigte Kopie zur Vorlage bei einer Behörde benötigen, dann wird die angegebene Behörde auf der Kopie vermerkt.

    Fristen

    Hinweise für Lippe

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    sofort

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    pro Beglaubigung: EUR 5,00
    zuzüglich Kopierkosten je Seite:

    EUR 0,20 DIN A4 schwarz/weiß
    EUR 0,30 DIN A3 schwarz/weiß
    EUR 0,40 DIN A4 farbig
    EUR 0,60 DIN A3 farbig

    Zahlungsweisen:

    • Bargeldzahlung

    • Kartenzahlung
      (girocard, Debit- oder Kreditkarte)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de