Ablichtungen, Lichtdrucke und Vervielfältigungen Beglaubigung

    Ablichtungen, Lichtdrucke und Vervielfältigungen Beglaubigung

    Hinweise für Burscheid

    Beschreibung

    Hinweise für Burscheid

    Für die Vornahme von Beglaubigungen ist die Vorlage von Original und Kopie erforderlich. Jede Behörde ist befugt, Abschriften von Urkunden, die sie selbst ausgestellt hat, zu beglaubigen. Darüber hinaus sind die von der Landesregierung oder - auf Grund einer von ihr erteilten Ermächtigung - dem zuständigen Landesministerium durch Rechtsverordnung bestimmten Behörden befugt, Abschriften zu beglaubigen, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird, sofern nicht durch Rechtsvorschrift die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern und Archiven anderen Behörden ausschließlich vorbehalten ist. Dies gilt insbesondere für Personenstandsurkunden, wie z. B. Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden. Hier kann nur das zuständige Standesamt weiterhelfen, das das Ereignis tatsächlich beurkundet hat, z. B. Geburtsort ist nicht Wohnort: Standesamt des Geburtsortes ist zuständig!Die Beglaubigung gerichtlicher Dokumente nimmt das jeweilige Gericht vor.Ausländische Dokumente dürfen vom hiesigen Bürgerbüro auch nicht beglaubigt werden. Hier kann evtl. ein Notar weiterhelfen.Die von der Landesregierung oder - auf Grund einer von ihr erteilten Ermächtigung - dem zuständigen Landesministerium durch Rechtsverordnung bestimmten Behörden sind außerdem befugt, Unterschriften zu beglaubigen, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird. Dies gilt nicht fürUnterschriften ohne zugehörigen Text,Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung ( § 129 des Bürgerlichen Gesetzbuches) bedürfenUnterschriften, die ausdrücklich einer notariellen Beurkundung vorbehalten sind (z.B. Testamente)Eine Unterschrift soll nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen oder anerkannt wird.

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    Ansprechpartner

    Amt für Bürgeranlegenheiten, Wahlen und Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Höhestraße 7-9

    51399 Burscheid

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

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    Höhestraße 7-9

    51399 Burscheid

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02174 670-444

    E-Mail: buergerbuero@burscheid.de

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Burscheid

    Dokumente im Original

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    §§ 33 und 34 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    2,50 € Beglaubigung von Ablichtung1,50 € Beglaubigung von UnterschriftenBeglaubigungen in Rentensachen sind in der Regel gebührenfrei und werden ausschließlich von der hiesigen Rentenstelle vorgenommen.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de