Ablichtungen, Lichtdrucke und Vervielfältigungen Beglaubigung
Hinweise für Geilenkirchen
Beschreibung
Hinweise für Geilenkirchen
Am 1. Januar 2009 ist das Personenstandsreformgesetz (PStRG) in Kraft getreten. Eine Neuerung dieses Gesetzes ist der Wegfall des Familienbuches. Stattdessen gibt es Eheregister. Alte Familienbücher werden als Eheregister weitergeführt.
Das Eheregister enthält Angaben über die Daten Ihrer Eheschließung, die Namensführung in der Ehe und die eventuelle Auflösung der Ehe. Es enthält jedoch keine Informationen mehr über die Eltern oder die Kinder der Ehegatten.
Wenn Sie künftig einen Nachweis über die Geburt eines im Ausland geborenen Kindes benötigen, welches vor dem 31. Dezember 2008 in Ihr Familienbuch eingetragen wurde, dann erstellen wir Ihnen Ablichtungen des früheren Familienbuchs.
Wenn Sie in Deutschland geheiratet haben, wird das Eheregister bei dem Standesamt geführt und aufbewahrt, wo Sie geheiratet haben.
Haben Sie für Ihre im Ausland geschlossene Ehe vor dem 24. Februar 2007 ein Familienbuch auf Antrag anlegen lassen, erhalten Sie die Ablichtung aus dem Eheregister bei dem Standesamt, wo Sie zu diesem Zeitpunkt gemeinsam gewohnt haben.
Ist die Nachbeurkundung Ihrer Eheschließung nach dem 24. Februar 2007 erfolgt, wird das Eheregister bei dem Standesamt geführt, das die Nachbeurkundung vorgenommen hat.
Sie können die Urkunde online, schriftlich oder durch persönliche Vorsprache anfordern
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis oder Reisepass
- gemeinsamer Familienname und Geburtsname des Ehepartners
- Anforderungsschreiben des Rententrägers falls Sie die Urkunde für die Rentenversicherung benötigen
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Personenstandsgesetz
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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