Ablichtungen, Lichtdrucke und Vervielfältigungen Beglaubigung

    Ablichtungen, Lichtdrucke und Vervielfältigungen Beglaubigung

    Hinweise für Geilenkirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Geilenkirchen

    Am 1. Januar 2009 ist das Personenstandsreformgesetz (PStRG) in Kraft getreten. Eine Neuerung dieses Gesetzes ist der Wegfall des Familienbuches. Stattdessen gibt es Eheregister. Alte Familienbücher werden als Eheregister weitergeführt.

    Das Eheregister enthält Angaben über die Daten Ihrer Eheschließung, die Namensführung in der Ehe und die eventuelle Auflösung der Ehe. Es enthält jedoch keine Informationen mehr über die Eltern oder die Kinder der Ehegatten.

    Wenn Sie künftig einen Nachweis über die Geburt eines im Ausland geborenen Kindes benötigen, welches vor dem 31. Dezember 2008 in Ihr Familienbuch eingetragen wurde, dann erstellen wir Ihnen Ablichtungen des früheren Familienbuchs.

    Wenn Sie in Deutschland geheiratet haben, wird das Eheregister bei dem Standesamt geführt und aufbewahrt, wo Sie geheiratet haben.

    Haben Sie für Ihre im Ausland geschlossene Ehe vor dem 24. Februar 2007 ein Familienbuch auf Antrag anlegen lassen, erhalten Sie die Ablichtung aus dem Eheregister bei dem Standesamt, wo Sie zu diesem Zeitpunkt gemeinsam gewohnt haben.

    Ist die Nachbeurkundung Ihrer Eheschließung nach dem 24. Februar 2007 erfolgt, wird das Eheregister bei dem Standesamt geführt, das die Nachbeurkundung vorgenommen hat.

    Sie können die Urkunde online, schriftlich oder durch persönliche Vorsprache anfordern

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 9

    52511 Geilenkirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02451 629-933

    Fax: 02451 629-929

    E-Mail: buergerbuero@geilenkirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standes- und Friedhofsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 9

    52511 Geilenkirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02451 629-934

    Fax: 02451 629-929

    E-Mail: standesamt@geilenkirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Geilenkirchen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • gemeinsamer Familienname und Geburtsname des Ehepartners
    • Anforderungsschreiben des Rententrägers falls Sie die Urkunde für die Rentenversicherung benötigen

    Formulare

    Hinweise für Geilenkirchen

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Geilenkirchen

    Personenstandsgesetz

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Geilenkirchen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Geilenkirchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de