Fahrerlaubnis Neuerteilung

    Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen

    Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen wurde, können Sie nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist die Neuerteilung beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Märkischer Kreis

    Sofern sich Zweifel an Ihrer Fahreignung ergeben, muss die Fahrerlaubnisbehörde eine fachärztliche oder auch medizinisch-psychologische Untersuchung einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle fordern. Ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) ist beispielsweise in den folgenden Fällen erforderlich : Bei wiederholtem Entzug der Fahrerlaubnis Bei wiederholten Trunkenheitsfahrten Bei einer Trunkenheitsfahrt ab einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille oder unter Drogeneinfluss Bei einer Suchterkrankung (Arzneimittel, Drogen) Beim Entzug wegen Erreichens von 8 Punkten oder mehr im Verkehrszentralregister Bei Anhaltspunkten für ein hohes Aggressionspotential Gerade in solchen Fällen ist eine rechtzeitige Antragstellung ( ca.10 Wochen vor Ablauf der Sperrfrist ) ratsam. Die Kosten für das Gutachten sind vom Antragsteller zu tragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    FD 36 - Verkehrssicherung/-lenkung, Fahrerlaubnis

    Adresse

    Hausanschrift

    Heedfelder Str. 45

    58509 Lüdenscheid

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02351 / 966-60

    Fax: 02351 / 6866

    Version

    Technisch geändert am 08.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Märkischer Kreis

    Antragstellung zur Zeit unter diesem Link möglich! Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag unterschrieben und datiert zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (s.u.) an folgende Adresse: Märkischer KreisFachdienst FahrerlaubnisHeedfelder Str. 4558509 Lüdenscheid Auf telefonische Anfrage kann der Antrag als PDF/Dokument zugemailt/zugeschickt werden. Zeitpunkt : ca.10 Wochen vor Ablauf der Sperrfrist Personalausweis oder Reisepass aktuelles, biometrisches Lichtbild ( 35 x 45 mm ) Zusätzlich für die Klassen A, A1, B, BE, L, M, und T - Sehtestbescheinigung ( 2 Jahre gültig ) - Nachweis über Unterweisung in "Sofortmaßnahmen am Unfallort" für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE - augenärztliches Gutachten ( 2 Jahre gültig ) - Nachweis über Ausbildung in "Erster Hilfe" - Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Muster gemäß Anlage 5 Abs.1 zu § 11 Abs.9 FeV durch einen Arzt Ihrer Wahl - nur für die Klasse D1, D1E, D, DE ein Reaktionsgutachten gemäß Anlage 5 Abs.2 zu § 11 Abs.9 FeV

    Formulare

    Hinweise für Märkischer Kreis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Märkischer Kreis

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Märkischer Kreis

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Märkischer Kreis

    Fristen

    Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Märkischer Kreis

    je nach Sachlage zwischen 4-10 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Märkischer Kreis

    Gebührenrahmen 80 - 220 € (Festsetzung der Gebühr nach Aufwand)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Märkischer Kreis

    • Es können nur die in der FahrerlaubnisVerordnung festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden; wenn es erforderlich ist, werden dabei die Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis umgestellt.
    • Die Neuerteilung ist nur in dem Berechtigungsumfang möglich, den Sie vor der Entziehung hatten.
    • Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Märkischer Kreis

    Führerschein - Neuerteilung nach Entziehung Antrag Dateigröße: 680,1 Kilobytes Fahrerlaubniswesen Bürgerbüro Lüdenscheid - Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung Dateigröße: 30,9 Kilobytes Führerschein - Biometrisches Lichtbild Dateigröße: 155,9 Kilobytes

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de