Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen wurde, können Sie nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist die Neuerteilung beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Sankt Augustin
Für alle Angelegenheiten rund um den Führerschein ist grundsätzlich das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises zuständig. Die im folgenden Katalog aufgeführten Serviceleistungen können Sie aber auch im Bürgerservice beantragen. Ihr Antrag wird dann zur weiteren Bearbeitung und Entscheidung an das Straßenverkehrsamt weitergeleitet.
Zur besseren Übersicht sind diese Serviceleistungen im nachstehenden Katalog zusammengefasst:
- Fahrerlaubnisantrag auf die Erteilung von Führerscheinklassen
- Fahrerlaubnisantrag auf Erweiterung einer Führerscheinklasse
- Fahrerlaubnisantrag auf "Begleitetes Fahren ab 17"
- Antrag auf Ausstellung eines Führerscheins wegen Umtausch (EU-Führerschein)
Nähere Informationen zu den einzelnen Dienstleistungen finden Sie auch beim Rhein-Sieg-Kreis.
Informationen zum Umtausch der alten Führerscheine finden Sie hier.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Sankt Augustin
Die benötigten Unterlagen entnehmen Sie bitte der Internetseite des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises.
Formulare
Hinweise für Sankt Augustin
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise (Besonderheiten)
- Es können nur die in der Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden; wenn es erforderlich ist, werden dabei die Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis umgestellt.
- Die Neuerteilung ist nur in dem Berechtigungsumfang möglich, den Sie vor der Entziehung hatten.
- Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.12.2023
Stichwörter
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