Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen wurde, können Sie nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist die Neuerteilung beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Städteregion Aachen
Der Antrag auf Neuerteilung ist persönlich zu stellen.
Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Schulung oder Ausbildung in Erster-Hilfe gelten unbefristet. Bei Antragstellung kann auf die Vorlage der Ersten-Hilfe-Bescheinigung verzichtet werden, wenn diese bereits vorgelegt wurde (nicht Lebensrettende Sofortmaßnahmen).
Bitte vereinbaren Sie zur Antragstellung einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter vorrangig per E-Mail:
Buchstaben A-C: evelyn.thomas@staedteregion-aachen.de
Buchstaben D-G: andrea.schneider-deserno@staedteregion-aachen.de
Buchstaben H-N: kathrin.werner@staedteregion-aachen.de
Buchstaben O-Z: stefan.wellen@staedteregion-aachen.de
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel),
- biometrisches Lichtbild,
- Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe (mindestens 9 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten),
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung nach Vordruck (Muster nach Anlage 5 Nummer 1 FeV),
- Bescheinigung/Zeugnis über die ärztliche oder augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nummer 2.1 oder 2.2 FeV).
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise (Besonderheiten)
- Es können nur die in der Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden; wenn es erforderlich ist, werden dabei die Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis umgestellt.
- Die Neuerteilung ist nur in dem Berechtigungsumfang möglich, den Sie vor der Entziehung hatten.
- Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.12.2023
Stichwörter
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