Fahrerlaubnis Neuerteilung

    Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen

    Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen wurde, können Sie nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist die Neuerteilung beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Der Antrag auf Neuerteilung ist persönlich zu stellen.

    Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Schulung oder Ausbildung in Erster-Hilfe gelten unbefristet. Bei Antragstellung kann auf die Vorlage der Ersten-Hilfe-Bescheinigung verzichtet werden, wenn diese bereits vorgelegt wurde (nicht Lebensrettende Sofortmaßnahmen).

    Im Rahmen des Antragsverfahrens auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis wird im Einzelfall geprüft, ob auf die Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung über eine Fahrschule verzichtet werden kann. Hierbei spielt der Zeitraum, seit dem der Antragsteller keine Fahrzeuge mehr führen darf, eine entscheidende Rolle.

    Bitte vereinbaren Sie zur Antragstellung einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter vorrangig per E-Mail:

    Buchstaben A-C: evelyn.thomas@staedteregion-aachen.de
    Buchstaben D-G: andrea.schneider-deserno@staedteregion-aachen.de 
    Buchstaben H-N: kathrin.werner@staedteregion-aachen.de
    Buchstaben O-Z: stefan.wellen@staedteregion-aachen.de

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Neuerteilung Führerschein

    Adresse

    Hausanschrift

    Carlo-Schmid-Straße 4

    52146 Würselen

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    • gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel),
    • biometrisches Lichtbild,
    • Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe (mindestens 9 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten),
    • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung nach Vordruck (Muster nach Anlage 5 Nummer 1 FeV),
    • Bescheinigung/Zeugnis über die ärztliche oder augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nummer 2.1 oder 2.2 FeV).

    Formulare

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Fristen

    Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Es können nur die in der Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden; wenn es erforderlich ist, werden dabei die Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis umgestellt.
    • Die Neuerteilung ist nur in dem Berechtigungsumfang möglich, den Sie vor der Entziehung hatten.
    • Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de