Schiedsstelle Sozialhilfe Einrichtung

    Schiedsstelle Sozialhilfe Einrichtung

    Hinweise für Welver

    Beschreibung

    Hinweise für Welver

    Bezirk 1 (nördlich der Bahn ohne Borgeln)Anette Meisterernst Gemeinde Welver Am Markt 4 59514 Welver Tel.: 02384/3306Bezirk 2 (südlich der Bahn mit Borgeln)Ruth Weber Gemeinde Welver Am Markt 4 59514 Welver E-Mail: ruth.weber@schiedsfrau.deVertretung Bezirk 1 und 2Helmut Gerling Gemeinde Welver Am Markt 4 59514 Welver Tel.: 02384-2160

    Ansprechpartner

    05 Sicherheit / Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 4

    59514 Welver

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 84 / 51 - 0

    Fax: 0 23 84 / 51 - 230

    E-Mail: rathaus@welver.de

    Version

    Technisch geändert am 24.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Welver

    Formulare

    Hinweise für Welver

    Voraussetzungen

    Hinweise für Welver

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Welver

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Welver

    Fristen

    Hinweise für Welver

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Welver

    Kosten

    Hinweise für Welver

    Die Gebühr für die Schlichtungsverhandlung beträgt 10,00 €, wird ein Vergleich geschlossen: 25,00 €. Diese Gebühr kann von der Schiedsperson unter besonderen Umständen bis auf 40,00 €erhöht werden. Außerdem können noch Auslagen (z. B. Portokosten) der Schiedsperson anfallen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Welver

    Weitere Informationen

    Hinweise für Welver

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de