Schiedsstelle Sozialhilfe Einrichtung

    Schiedsstelle Sozialhilfe Einrichtung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Sozialhilfe - Widerspruchsangelegenheiten

    Widerspruch gegen Entscheidungen der örtlichen Sozialämter

    Personen, deren Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) vom örtlichen Sozialamt abgelehnt wird, haben die Möglichkeit, diese Entscheidung im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens durch den Kreis - als nächsthöhere Behörde und Träger der Sozialhilfe - überprüfen zu lassen.

    Der Widerspruch ist schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift einzulegen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung. Sie können den Widerspruch beim örtlichen Sozialamt einlegen oder direkt bei der Widerspruchsstelle des Kreises.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2d31922771ceb10e62346f54883b9322

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Rechnungswesen, Rechts- und Unterhaltsangelegenheiten, Fachaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Moltkestraße 42

    51643 Gummersbach

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Es können neue Fakten und Argumente zum Sachverhalt dargelegt sowie gegebenenfalls entsprechende Belege vorgelegt werden, wie z. B.

    • medizinische Gutachten oder
    • Nachweise über geänderte Einkommensverhältnisse.

    Formulare

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Fristen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Kosten

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Im Widerspruchsverfahren fallen keine Verwaltungsgebühren an. Kosten können Ihnen lediglich entstehen, wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragen und Ihr Widerspruch keinen oder nur teilweise Erfolg hat.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de