Aufenthaltserlaubnis für Begünstigte nach dem Assoziationsabkommen EWG/Türkei Aufenthaltsrecht
Aufenthaltserlaubnis für Begünstigte nach dem Assoziationsabkommen EWG/Türkei Aufenthaltsrecht
Beschreibung
nicht angegeben
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Wilnsdorf wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
§ 4 Abs. 2 AufenthG
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen