Aufenthaltserlaubnis für Begünstigte nach dem Assoziationsabkommen EWG/Türkei Aufenthaltsrecht
Aufenthaltserlaubnis für Begünstigte nach dem Assoziationsabkommen EWG/Türkei Aufenthaltsrecht
Beschreibung
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Wer als ausländischer Staatsangehöriger in der Bundesrepublik Deutschland lebt, benötigt für seinen Aufenthalt einen Aufenthaltstitel.
Dieser kann von der Ausländerbehörde des Kreises Minden-Lübbecke unter anderem in Form der Aufenthaltserlaubnis, befristet und für bestimmte Zwecke erteilt werden.
Auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke erhalten Sie weitere Informationen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
§ 4 Abs. 2 AufenthG
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Preußisch Oldendorf