Aufenthaltserlaubnis für Begünstigte nach dem Assoziationsabkommen EWG/Türkei Aufenthaltsrecht
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Beschreibung
nicht angegeben
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Ansprechpartner
Für Kreis Rheinisch-Bergischer Kreis (Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
§ 4 Abs. 2 AufenthG
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen