Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße

    Fliegender Straßenhandel aus Verkaufsfahrzeugen beantragen

    Sie möchten auf öffentlichen Straßen, zum Beispiel mit einem mobilen Fahrzeug Waren oder sonstige Leistungen anbieten oder verkaufen? Näheres dazu erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Geseke

    Sie möchten öffentlichen Verkehrsraum (Straßen, Wege, Plätze) über den Gemeingebrauch hinaus nutzen? Dann benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis, die Ihnen bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen vom Ordnungsamt der Stadt Geseke ausgestellt wird. Die Erlaubnis wird gebührenfrei erteilt.

    Zur Beantragung bieten wir Ihnen - alternativ zu Papierformularen - auch die Möglichkeit des Online-Antrages über unser Serviceportal an. Den entsprechenden Link finden Sie nachstehend. Die Nutzung des Online-Services erfordert eine Anmeldung am Serviceportal der Stadt Geseke.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ordnungsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 11

    59590 Geseke

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 11

    59590 Geseke

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die zuständige Stelle kann Unterlagen und Nachweise verlangen, z.B.

    • Reisegewerbekarte
    • Fahrzeugschein bei Verkauf aus einem Fahrzeug

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie besitzen eine Reisegewerbekarte.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.04.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de