Fliegender Straßenhandel aus Verkaufsfahrzeugen beantragen
Beschreibung
Hinweise für Oer-Erkenschwick
Die Benutzung der Straßen über den Gemeingebrauch beziehungsweise Straßenanliegergebrauch hinaus bedarf als Sondernutzung regelmäßig der Erlaubnis der Gemeinde. Hierzu zählen beispielsweise das Aufstellen von Containern, Gerüsten, Baustofflagerung, Baugeräte, Verkaufsstände, Plakate, Werbung oder das Einrichten einer Halteverbotszone für Umzüge.
Die Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis ist schriftlich bis spätestens drei Wochen vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung bei der Stadt Oer-Erkenschwick zu stellen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Ordnungswesen
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Oer-Erkenschwick
Antragsformular mit Angaben über
- Daten des Antragstellenden,
- Telefonnummer für Rückfragen,
- Ort der Sondernutzung,
- Art der Sondernutzung,
- Grund der Sondernutzung,
- benötigte Fläche (Länge und Breite) und
- Dauer der geplanten Sondernutzung.
Voraussetzungen
Hinweise für Oer-Erkenschwick
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oer-Erkenschwick
Kosten
Hinweise für Oer-Erkenschwick
Die Gebühren werden in Abhängigkeit der beantragten Fläche und der beantragten Nutzung erhoben. Sie können in der Anlage zur Sondernutzungssatzung der Stadt Oer-Erkenschwick eingesehen werden.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.04.2021