Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße
Fliegender Straßenhandel aus Verkaufsfahrzeugen beantragen
Sie möchten auf öffentlichen Straßen, zum Beispiel mit einem mobilen Fahrzeug Waren oder sonstige Leistungen anbieten oder verkaufen? Näheres dazu erfahren Sie hier.
Beschreibung
Hinweise für Burscheid
Die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen über den widmungsmäßig bestimmten Gebrauch hinaus erfordert eine Sondernutzungserlaubnis. Wer zum Beispiel einen Bauzaun, Gerüst, Container, Warenauslage oder ein Hinweisschild (z. B. Werbung) auf dem Gehweg aufstellen oder ein Straßenfest veranstalten möchte, benötigt eine Sondernutzungserlaubnis. Die Sondernutzungserlaubnis wird in der Regel befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Mit dieser Erlaubnis sind Auflagen verbunden, die einzuhalten sind. Die Erlaubnis ist grundsätzlich schriftlich, mindestens vierzehn Kalendertage vor der beabsichtigten Sondernutzung beim Amt für Sicherheit, Ordnung und Soziales der Stadt Burscheid, Höhestraße 7-9, 51399 Burscheid zu beantragen. Der Antrag kann online, per E-Mail unter ordnung@burscheid.de, postalisch oder persönlich eingereicht werden. Möchten Sie Ihren Antrag online stellen? Einen entsprechenden Antrag finden Sie im Bereich Bürgerservice online.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02174 670 306
E-Mail: ordnung@burscheid.de
Amt für Sicherheit, Ordnung, Soziales und Feuerwehr
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02174 670-369
Fax: 02174 670-111
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Burscheid
Es wird einAntrag benötigt, aus dem sich die folgenden Angaben ergeben:Angaben zur Person des Antragstellers mit Anschrift und Telefonnummer,Angaben über die Art und den Ort der Sondernutzung,Angaben zu der beanspruchten Fläche,Angaben über die Dauer der Sondernutzungund gegebenenfalls eine Skizze.Einen Antragsvordruck finden Sie unter Formulare.
Voraussetzungen
Sie besitzen eine Reisegewerbekarte.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Burscheid
Sondernutzungssatzung der Stadt BurscheidStraßen- und Wegegesetz NRWStraßenverkehrsordnungVerwaltungsgebührensatzung der Stadt Burscheid
Kosten
Hinweise für Burscheid
Die Gebühren sind in der Sondernutzungssatzung der Stadt Burscheid festgelegt. Sie bemessen sich nach der Art und Dauer der Sondernutzung.
Weitere Informationen
Hinweise für Burscheid
Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.04.2021