Verkehrsraumeinschränkung Informationserteilung

    Verkehrsraumeinschränkung Informationserteilung

    Hinweise für Schwerte

    Beschreibung

    Hinweise für Schwerte

    Wird auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen - dazu zählen auch die Bürgersteige - eine Baustelle eingerichtet, müssen Sie dafür eine verkehrsbehördliche Anordnung beantragen.

    Wennn Sie beispielsweise in Schwerte einen Kanalhausanschluss herstellen sowie einen Container oder einen Kran im öffentlichen Verkehrsraum aufstellen wollen, müssen Sie dieses Arbeitsvorhaben der Stadt Schwerte mitteilen. Ihr Antrag wird dann geprüft und, wenn keine Bedenken bestehen, erhalten Sie eine verkehrsbehördliche Anordnung. Hier wird genau festgelegt, in welchem Umfang Sie öffentlichen Verkehrsraum nutzen dürfen und wie die Baustelle abzusichern ist, damit kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Zuse-Str. 10

    58239 Schwerte

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schwerte

    • Meldung eines Arbeitsvorhabens gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung (siehe Antragsformular)

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schwerte

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schwerte

    Fristen

    Hinweise für Schwerte

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schwerte

    Kosten

    Hinweise für Schwerte

    • 10,20 Euro - 767,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schwerte

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schwerte

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de