Verkehrsraumeinschränkung Informationserteilung
Hinweise für Schwerte
Beschreibung
Hinweise für Schwerte
Wird auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen - dazu zählen auch die Bürgersteige - eine Baustelle eingerichtet, müssen Sie dafür eine verkehrsbehördliche Anordnung beantragen.
Wennn Sie beispielsweise in Schwerte einen Kanalhausanschluss herstellen sowie einen Container oder einen Kran im öffentlichen Verkehrsraum aufstellen wollen, müssen Sie dieses Arbeitsvorhaben der Stadt Schwerte mitteilen. Ihr Antrag wird dann geprüft und, wenn keine Bedenken bestehen, erhalten Sie eine verkehrsbehördliche Anordnung. Hier wird genau festgelegt, in welchem Umfang Sie öffentlichen Verkehrsraum nutzen dürfen und wie die Baustelle abzusichern ist, damit kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schwerte
- Meldung eines Arbeitsvorhabens gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung (siehe Antragsformular)
Formulare
Voraussetzungen
Hinweise für Schwerte
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Schwerte
Kosten
Hinweise für Schwerte
- 10,20 Euro - 767,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen