Verkehrsraumeinschränkung Informationserteilung
Verkehrsraumeinschränkung Informationserteilung
Hinweise für Witten
Beschreibung
Hinweise für Witten
Unter einer verkehrlichen Anordnung versteht man verkehrliche Regelungen für Arbeitsstellen (Tiefbauarbeiten) auf öffentlichen Verkehrsflächen. Für die Genehmigung einer verkehrlichen Anordnung ist zunächst ein entsprechender Antrag (s. Formulare) bei der Stadt Witten zu stellen. Der Antrag muss vor allem den Umfang und die verkehrliche Einschränkung der Arbeitsstelle beinhalten. Des Weiteren sind die bauausführende Firma sowie dessen Auftraggeber und der Ausführungszeitraum anzugeben. Bei größeren Tiefbaumaßnahmen ist zunächst die Beteiligung externer Unternehmen (z.B. Stadtwerke, Rettungsdienste, Feuerwehr, etc.) erforderlich, um festzustellen, wie das Verkehrsaufkommen mit dem Umfang der Baumaßnahme koordiniert werden kann. Als Grundlage der Verkehrsregelungen dienen die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA), die als Auflage zur Genehmigung entsprechend umgesetzt werden müssen. Hierunter versteht man die Aufstellung und Anordnung von Verkehrsregelplänen in Zusammenarbeit mit den bauausführenden Firmen (z.B. halbseitige Sperrungen, mobile Lichtsignalanlagen, Fußgängersicherungen, etc.). Mit Beginn der Bauarbeiten geht die Verkehrssicherungspflicht für den betreffenden Bereich bis zur endgültigen Abnahme auf die bauausführende Firma über. Bei Fragen zur Genehmigung wenden Sie sich bitte an Herrn Limberg. Die Kontrolle der Baumaßnahmen werden durch Herrn Radtke durchgeführt. Die Kontaktdaten finden Sie unten unter "Ansprechpartner"
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§ 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Gebühr für die Genehmigung wird nach Aufwand berechnet und beträgt zwischen 20,00 EUR bis 250,00 EUR.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Antrag verkehrliche Anordnung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen