Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Nebenwohnung anmelden

    Sie bewohnen mehrere Wohnungen in Deutschland? Dann müssen Sie auch Ihre Nebenwohnung(en) anmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Werl

    Herzlich Willkommen in Werl

    Hier kommen Sie direkt zur Online-Terminvereinbarung!


    Infoblatt Adressänderung

     

     

    Hier noch ein paar Tipps:

    • Restabfall- und Biomüllsäcke sowie Biomüllgefäße sind bei uns an der Rathausinformation käuflich zu erwerben.
    • Außerdem können Sie dort einen Berechtigungsschein für den Sperrmüll erwerben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02922 800-3212

    Fax: 02922 800-3298

    E-Mail: buergerbuero@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Werl

    Für Ihre Anmeldung in Werl benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • Personalausweis
    • Reisepass
    • bei Familien: das Familienstammbuch
    • bei Kindern: Kinderausweis oder Geburtsurkunde
    • Bestätigung des Wohnungsgebers
    • Bei Kindern:
      Kopie des Personalausweises, des nicht mitkommenden Sorgeberechtigten
      Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten

    Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin im Bürgerbüro - z. B. über unsere Online-Terminvergabe.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben eine neue Nebenwohnung bezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Werl

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Anmeldefrist: innerhalb von 2 Wochen ab Einzug

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Hinweise für Werl

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de