Nebenwohnung an-/ab-/ummelden
Hinweise für Lichtenau
Wenn Sie in Lichtenau eine Neben-/Zweitwohnung beziehen, sind Sie verpflichtet, diese innerhalb einer Woche anzumelden.
Beschreibung
Hinweise für Lichtenau
Nebenwohnung anmelden
Wenn Sie in Lichtenau eine Neben-/Zweitwohnung beziehen, sind Sie verpflichtet, diese innerhalb einer Woche persönlich im Fachbereich 4 -Bürgerbüro- anzumelden. Wir informieren dann die Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes.
Ab 16 Jahren kann die Anmeldung alleine durchgeführt werden.
Bei Familien (Ehepaar, Kinder bis 18 Jahre) genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen der anderen Familienmitglieder vorspricht.
Es kann nur eine Nebenwohnung angemeldet werden, wenn im Inland eine Hauptwohnung besteht.
Nebenwohnung ummelden
Nebenwohnung abmelden
Wenn Sie Ihren Nebenwohnsitz aufgeben möchten, müssen Sie dies der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes mitteilen. Sie können Ihren Nebenwohnsitz in Lichtenau innerhalb einer Woche persönlich, schriftlich (per Post, Fax) oder durch eine bevollmächtigte Person im Bürgerbüro abmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lichtenau
Personalausweis oder Reisepass
ggf. Vollmacht
Wohnungsgeberbestätigung
Bei schriftlicher Ummeldung der Nebenwohnung:
formloser Antrag
Kopie des Personalausweises
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben eine neue Nebenwohnung bezogen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lichtenau
§ 13 Abs. 1 Meldegesetz Nordrhein-Westfalen (MG NRW)
Verfahrensablauf
Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:
- Sie sprechen persönlich vor.
- Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
- Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
- Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.
Fristen
Kosten
Hinweise für Lichtenau
An-/Ab-/Ummeldung ist gebührenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lichtenau
Möchten Sie ihren Nebenwohnsitz als Hauptwohnsitz anmelden, müssen Sie dies persönlich im Lichtenauer Bürgerbüro tun.
Der Nebenwohnsitz wird nicht auf dem Personalausweis vermerkt.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021
Stichwörter
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