Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Nebenwohnung an-/ab-/ummelden

    Hinweise für Lichtenau

    Wenn Sie in Lichtenau eine Neben-/Zweitwohnung beziehen, sind Sie verpflichtet, diese innerhalb einer Woche anzumelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Lichtenau

    Nebenwohnung anmelden

    Wenn Sie in Lichtenau eine Neben-/Zweitwohnung beziehen, sind Sie verpflichtet, diese innerhalb einer Woche persönlich im Fachbereich 4 -Bürgerbüro- anzumelden. Wir informieren dann die Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes.

    Ab 16 Jahren kann die Anmeldung alleine durchgeführt werden.

    Bei Familien (Ehepaar, Kinder bis 18 Jahre) genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen der anderen Familienmitglieder vorspricht.

    Es kann nur eine Nebenwohnung angemeldet werden, wenn im Inland eine Hauptwohnung besteht.

    Nebenwohnung ummelden

    Nebenwohnung abmelden

    Wenn Sie Ihren Nebenwohnsitz aufgeben möchten, müssen Sie dies der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes mitteilen. Sie können Ihren Nebenwohnsitz in Lichtenau innerhalb einer Woche persönlich, schriftlich (per Post, Fax) oder durch eine bevollmächtigte Person im Bürgerbüro abmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 4 - Ordnung, Bürgerservice und Sozialhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 39

    33165 Lichtenau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05295/89-0

    Fax: 05295/89-70

    E-Mail: stadt@lichtenau.de

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lichtenau

    • Personalausweis oder Reisepass

    • ggf. Vollmacht

    • Wohnungsgeberbestätigung

    Bei schriftlicher Ummeldung der Nebenwohnung:

    • formloser Antrag

    • Kopie des Personalausweises

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben eine neue Nebenwohnung bezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lichtenau

    § 13 Abs. 1 Meldegesetz Nordrhein-Westfalen (MG NRW)

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Anmeldefrist: innerhalb von 2 Wochen ab Einzug

    Kosten

    Hinweise für Lichtenau

    An-/Ab-/Ummeldung ist gebührenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lichtenau

    • Möchten Sie ihren Nebenwohnsitz als Hauptwohnsitz anmelden, müssen Sie dies persönlich im Lichtenauer Bürgerbüro tun.

    • Der Nebenwohnsitz wird nicht auf dem Personalausweis vermerkt.

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Meldewesen: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Lichtenau

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de