Anmeldung einer Nebenwohnung
Beschreibung
Hinweise für Bad Driburg
Sie haben in Bad Driburg einen Zweitwohnsitz bezogen? - Herzlich Willkommen!
"Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden."
So heißt es im § 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz.
Das gilt auch für Nebenwohnungen!
Die Anmeldung können Sie persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person direkt im Bürgerservice vornehmen.
Bei verheirateten Paaren genügt, wenn ein Ehegatte anwesend ist.
Bitte beachten Sie, dass volljährige Kinder selbst meldepflichtig sind!
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bad Driburg
- Personalausweise aller mitziehenden Personen
- Reisepässe aller mitziehenden Personen
- Kinderreisepässe / - ausweise aller mitziehenden Kinder
- Geburtsurkunden der Kinder, soweit kein Ausweis vorliegt
- ggf. Vollmacht und Ausweis des / der Bevollmächtigten
- Wohnungsgeberbescheinigung
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben eine neue Nebenwohnung bezogen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 21 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
- 17.1 , 17.3, 22 und 23 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
- § 23a Bundesmeldegesetz (BMG)
Verfahrensablauf
Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:
- Sie sprechen persönlich vor.
- Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
- Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
- Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Bad Driburg
vor Ort im Bürgerservice:
- in der Regel weniger als 15 Minuten
- abhängig von der Anzahl der abzumeldenden Personen
Bitte beachten Sie, dass keine Wartezeiten eingerechnet sind und in Einzelfällen längere Bearbeitungszeiten notwendig sein können.
Kosten
Hinweise für Bad Driburg
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Bad Driburg
- Der Nebenwohnsitz wird nicht auf dem Personalausweis vermerkt. Somit ist keine entsprechende Änderung notwendig.
- Die Unterrichtung der Meldebehörde an Ihrem Hauptwohnsitz übernehmen wir für Sie.
- Über die Anmeldung erhalten Sie eine kostenfreie Meldebestätigung.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021