Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Anmeldung einer Nebenwohnung

    Sie bewohnen mehrere Wohnungen in Deutschland? Dann müssen Sie auch Ihre Nebenwohnung(en) anmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Driburg

    Sie haben in Bad Driburg einen Zweitwohnsitz bezogen? - Herzlich Willkommen!

    "Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden."

    So heißt es im § 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz.

    Das gilt auch für Nebenwohnungen!

    Die Anmeldung können Sie persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person direkt im Bürgerservice vornehmen.

    Bei verheirateten Paaren genügt, wenn ein Ehegatte anwesend ist.

    Bitte beachten Sie, dass volljährige Kinder selbst meldepflichtig sind!

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    BürgerService

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathausplatz 2

    33014 Bad Driburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05253 88 1088

    E-Mail: ewo@bad-driburg.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Driburg

    • Personalausweise aller mitziehenden Personen
    • Reisepässe aller mitziehenden Personen
    • Kinderreisepässe / - ausweise aller mitziehenden Kinder
    • Geburtsurkunden der Kinder, soweit kein Ausweis vorliegt
    • ggf. Vollmacht und Ausweis des / der Bevollmächtigten
    • Wohnungsgeberbescheinigung

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben eine neue Nebenwohnung bezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Anmeldefrist: innerhalb von 2 Wochen ab Einzug

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bad Driburg

    vor Ort im Bürgerservice:

    • in der Regel weniger als 15 Minuten
    • abhängig von der Anzahl der abzumeldenden Personen

    Bitte beachten Sie, dass keine Wartezeiten eingerechnet sind und in Einzelfällen längere Bearbeitungszeiten notwendig sein können.

    Kosten

    Hinweise für Bad Driburg

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bad Driburg

    • Der Nebenwohnsitz wird nicht auf dem Personalausweis vermerkt. Somit ist keine entsprechende Änderung notwendig.
    • Die Unterrichtung der Meldebehörde an Ihrem Hauptwohnsitz übernehmen wir für Sie.
    • Über die Anmeldung erhalten Sie eine kostenfreie Meldebestätigung.

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Meldewesen: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de