Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Wohnsitz

    Sie bewohnen mehrere Wohnungen in Deutschland? Dann müssen Sie auch Ihre Nebenwohnung(en) anmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Verl

    Wohnsitzanmeldung

    Wir freuen uns, Sie als neue Mitbürgerin oder neuen Mitbürger in unserer Stadt begrüßen zu können.

    Bei der Anmeldung Ihres Wohnsitzes und vielen weiteren Fragen rund um das Leben in Verl ist Ihnen der Bürgerservice gern behilflich. Die Kontaktdaten sowie wichtige Informationen zur Wohnsitzanmeldung finden Sie auf dieser Seite.

    Wohnsitzummeldung

    Bei einem Umzug innerhalb der Stadt Verl ist eine Ummeldung Ihrer Wohnadresse im Bürgerservice innnerhalb einer Frist von zwei Wochen erforderlich.

    Wohnsitzabmeldung

    Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde innerhalb Deutschlands ziehen, so ist eine Abmeldung in Verl nicht mehr notwendig. Nach Ihrer Anmeldung an Ihrem neuen Wohnsitz erfolgt alles weitere per Datenaustausch zwischen dem alten und dem neuen Wohnort.

    Lediglich bei einem Umzug ins Ausland ist eine Abmeldung in Verl notwendig, da Sie für die ausländischen Behörden eine Abmeldebestätigung benötigen. Bitte bringen Sie dafür Ihren Personalausweis und/oder Reisepass mit.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05246 / 961 0

    E-Mail: buergerservice@verl.de

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Verl

    Wohnsitzanmeldung
    • alle vorhandenen Ausweise/Pässe

    • Wohnungsgeberbestätigung

    • Familienstammbuch

    • wenn ein Fahrzeug vorhanden ist, sollte der KFZ-Schein geändert werden (hier nur möglich, wenn Sie aus einer kreisangehörigen Stadt bzw. Gemeinde zugezogen sind)

    • wenn Sie eine Anmeldung für jemand anderen durchführen möchten, benötigen Sie zusätzlich zu den oben aufgeführten Unterlagen eine Vollmacht

    Wohnsitzummeldung
    • Ausweise/Pässe

    • Wohnungsgeberbestätigung

    • wenn ein Fahrzeug vorhanden ist, muss auch der KFZ-Schein geändert werden 

    Wenn Sie eine Ummeldung für eine andere Person durchführen möchten, benötigen Sie zusätzlich zu den oben aufgeführten Unterlagen eine Vollmacht.

    Wohnsitzabmeldung

    Nur bei Umzug ins Ausland: Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis und/oder Reisepass mit. Sie erhalten eine Abmeldebestätigung, die Sie zur Vorlage bei den ausländischen Behörden benötigen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben eine neue Nebenwohnung bezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Hinweise für Verl

    Innerhalb von 2 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Verl

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Meldewesen: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Verl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de